"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Steuerklassenwahl nach Heirat  (Gelesen 3240 mal)

madhura

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Steuerklassenwahl nach Heirat
« am: 26. Januar 2009, 14:02:14 »

Zunächst mal möchte ich mich ganz herzlich für die schnellen und kompetenten Anworten hier bedanken, bin froh das Forum gefunden zu haben. Man steht als Insolventer nämlich ganz schön im Wald wenn es auch mal um seine Rechte geht, neben den natürlich wichtigen Pflichten.
Ich habe letzte Woche einfach festgelegt von meinem TH und beim Amtgericht durchgesetzt, einen Beschluß erhalten, daß ich ab sofort nach Steuerklasse IV zu behandeln sei. Kurz zum Sachverhalt: Ich habe im August 2008 geheiratet und mein Wahlrecht der Steuerklassenwahl mit meinem Mann III / V in Anspruch genommen. Ich habe mir überhaupt nichts schlimmes dabei gedacht. Vorallem weil ich mit der STKlasse V in die Insolvenz gegangen bin, nach getrennt lebend und Scheidung hatte ich natürlich zwischendurch die I, wobei da auch Pfändungsbeträge angefallen sind. Man wirft mir Manipilation meines Arbeitseinkommens vor und lehnt die von angegebenen objektiven Gründe ab. Was muß ich jetzt tun, die Steuerklassen bei uns beiden wechseln, oder man kann auch in V bleiben, wird behandelt wie IV - habe ich gelesen - dann bekomme ich aber Auszahlungen die noch weit unter HarzIV liegen - geht das denn? oder muß meine Pfändungsgrenze bleiben? Kann ich gegen diesen Beschluß zunächst Widerspruch einlegen? Kann man überhaupt in dieser Zeit eine Rechtsberatung bei einem RA für Insolvenzrecht bekommen? Wie gesagt, man hat doch auch Rechte und nicht nur Pflichten.
Vielen Dank wie immer für die Antworten
Gespeichert
 

flutschundweg

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Re: Steuerklassenwahl nach Heirat
« Antwort #1 am: 26. Januar 2009, 16:42:16 »

Hallo,

also ich bin ja absoluter Neuling, aber mich würde interessieren, warum Sie die Steuerklasse gewechselt haben, bzw, ob da tatsächlich ein grosser Unterschied bei Ihnen vorliegt. Denn ich vermute jetzt mal, wenn dadurch das Haushaltseinkommen fast gleich bleibt, nur dass Ihr Mann, bei dem nicht gepfändet wird, wesentlich mehr hat und Sie, bei der gepfändet wird, nun erheblich weniger rauskommt, dass sowas dann wahrscheinlich gegen die sogenannte Mitwirkungspflicht verstoßen wird. Denn man muss ja trotzdem daran Mitwirken dass ein bischen Masse reinkommt und nicht dafür sorgen, dass es weniger wird.
Also bei mir und meinem Mann war es so, als ich noch voll gearbeitet habe, da hätte die Änderung der Lohnsteuerklasse nicht viel gemacht, nur er hätte 330 Euro mehr und ich 300 Euro weniger gehabt. Also da würde dann wohl für ein Gericht kein Grund bestehen die Klassen zu wechseln, wegen 30 Euro die er mehr hat, und 300 bei mir weniger, die meinen Pfändungsgrenze hochsetzen.
Will aber da nix falsches sagen und warte auch gespannt auf die Antworten der Profis hier.

Viele Grüsse
flutschundweg
Gespeichert
 

madhura

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Steuerklassenwahl nach Heirat
« Antwort #2 am: 26. Januar 2009, 17:33:22 »

Es gibt mehrere Gründe, warum wir die Steuerklasse wechseln, grundsätzlich ist es aber so, daß man freie Wahl laut Einkommenssteuergesetz hat,
und eigentlich sich niemand  "einmischen" darf, auch keine Gerichte.  Pfändungsbeträge gibt es bei mir trotzdem noch, die Höhe variiert nur nach
meinen Umsatzprovisionen und wie sich das entwickelt, weiß in diesem Jahr der "Rezession" ,wenn es wirklich eine ist, auch keiner. Wenn man der
Meinung ist, das sei gemachte Sache, dann könnte auch mein Chef meinen, ich mache weniger Umsatz, damit mir nichts gepfändet wird. Alles
Mutmaßungen. Es liegen objektive Gründe vor, die die Entscheidung rechtfertigen und einer Manipulation war ich mir nicht bewußt, da ich bereits
am Anfang der Insolvenz von I auf V gewechselt bin, damals habe ich sogar noch mehr verdient.
Gespeichert
 

agent_haribo

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 39
Re: Steuerklassenwahl nach Heirat
« Antwort #3 am: 30. Januar 2009, 15:54:48 »

Hallo!

Bei Ehegatten besteht ein Wahlrecht bezüglich der Steuerklasse im Abzugsverfahren für die Lohnsteuer.
Folgende Wahlmöglichkeiten gibt es:
III + V
IV + IV
V + III
Für die Einkommensteuerveranlagung spielt die Steuerklasse im Regelfall keine Rolle, da für die Zusammenveranlagung die Einkommen der Ehegatten zusammen gerechnet werden.

Die Steuerklasse IV entspricht der Steuerklasse I.
Der Unterschied ist, dass anstatt der Grundtabelle die Spittingtabelle (Ehegatten) zugrunde gelegt wird.
Als Fausformel für die Wahl der Steuerklasse bei Ehegatte sagt man, dass für die Steuerklassenwahl III + V, der Ehegatte mit der Steuerklasse V weniger als 40% des Gesamteinkommens verdient.

Eine Benachteiligung zu Lasten des Familieneinkommens durch eine vorgeschriebene Steuerklassenwahl von Seiten des Insolvenzverwalters halte ich für unzulässig.

MfG

agent_haribo   
Gespeichert
 

madhura

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Steuerklassenwahl nach Heirat
« Antwort #4 am: 30. Januar 2009, 18:10:10 »

Hallo und vielen dank für Deine Antwort. Ich sehe das ja auch so und ich möchte diese Steuerklassenwahl auch so belassen, weil mein Mann bereits seit einer Weile in Kurzarbeit ist und ihm wahrscheinlich die Kündigung mit Abfindung bevorsteht, Gerade da ist es für unser Familieneinkommen von Bedeutung, daß er die Lst.Klasse III hat, und weiterhin, wenn er dann zunächst in Arbeitslosigkeit geht. Meine Frage an Dich/ Sie wäre, nehmen Sie die Unzulässigkeit an oder kennen Sie dazu eine Rechtsgrundlage? Ich war gestern bei einem RA für Insolvenzrecht zur Beratung. Da er bisher noch nie mit Mandanten zu tun hatte, die sich Insolvenz befinden, sondern "nur" in Vorbereitungsarbeiten tätig war, muß er sich auch erstmal einlesen. Das einzigste was bisjetzt rausgekommen ist, ist, daß diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes objektive Gründe des Schuldners verlangt, die eine Entscheidung der ungünstigeren Stkl.wahl für die Gläubiger rechtfertigt. Dieser weitläufige Begriff der "objektiven" Gründe ist aber nirgendwo genau definiert. Das ist bei vielen Entscheidungen des BGH so, das ist richtiger Kaugummi, den man dann drehen,wenden und ziehen kann wie man will ,und man muß wohl auf einen Richter hoffen, der deine Lage versteht. Denn ich habe unsere Lage weiterführend angegeben und der Richter hat in seinem Beschluß gemeint, daß ich keine objektiven Gründe angegeben hätte. Der RA den ich jetzt beratend herangezogen habe, meint auch das dieser Beschluß sehr durchlässig ist und ich bin gespannt, was er jetzt für mich/ uns erreichen kann. Vielleicht hat ja jemant ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir noch Tipps geben, würde mich sehr freuen.
Gespeichert
 

agent_haribo

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 39
Re: Steuerklassenwahl nach Heirat
« Antwort #5 am: 30. Januar 2009, 18:25:55 »

Hallo!

Wie werden Sie denn steuerlich beraten?
Gegenwärtig habe ich ähnlich gelagerte Fälle, bei denen der Insolvenzverwalter die sonderlichsten Dinge fordert.

MfG

agent_haribo   
Gespeichert
 

madhura

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Steuerklassenwahl nach Heirat
« Antwort #6 am: 30. Januar 2009, 19:56:14 »

Ich mache meine Steuererklärung selber, habe genügend Kenntnisse dafür und Taxmann macht den Rest
Ich habe mir angewöhnt für mich selber grade zu stehen usw. und Wissen so viel wie möglich selber anzu-
eignen und Hilfe und Beratung zuzuziehen, wenn ich mit meinen Fragen nicht weiterkomme. Erweitert
unwahrscheinlich deinen Horizont und macht startk  :thumbup:
Gespeichert
 

silberstreif

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Steuerklassenwahl nach Heirat
« Antwort #7 am: 31. Januar 2009, 08:52:55 »

Da ich kürzlich geheiratet habe, ist die Steuerklassenwahl bei uns auch ein Thema. Ich bin selbständig, mein Mann ist angestellt.

Aussage meines Steuerberaters: Mein Mann kann St.klasse III nehmen. Als Selbständige würde ich aber trotzdem auf jeden Fall nach I bzw. IV besteuert werden und nicht nach V. Deshalb wird auch im Rahmen der Inso niemand etwas gegen diese Lösung haben können.

Ich schreibe das deshalb hier, weil du von Umsatz und Provision geschrieben hast und deshalb vielleicht auch selbständig bist?

LG silberstreif
Gespeichert
 

agent_haribo

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 39
Re: Steuerklassenwahl nach Heirat
« Antwort #8 am: 03. Februar 2009, 21:24:24 »

Hallo!

Da ich seit mehr als 20 Jahren im Steuerrecht arbeite und mich mit vielen EDV-Programmen beschäftige, würde mich doch mal interessieren, wie ihnen ein Programm für Steuererklärungen, mit einem Marktpreis unter 50 EURO, Steuerschuldverhältnisse erklärt.

Vielleicht sollten Sie sich die kommentierte Abgabenordnung beschaffen und nach längerem Studium dieser Materie, erlangen Sie vielleicht die begehrte Information.

Dass ein Steuerprogramm einen Berufsstand ersetzen kann ist schon lange als Trugschluss entlarft.

Mit freundlichen Grüßen

agent_haribo
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz