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Autor Thema: Steuernachzahlung für vom Insoverwalter aufgelöste Altersvorsorge  (Gelesen 2242 mal)

CAS

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Hallo zusammen,

muss ich die Steuernachzahlung für eine vom Insolvenzverwalter aufgelöste Altersvorsorge aus meinem unpfändbaren Einkommen leisten?

Kurz zum Hintergrund: ich befinde mich seit November 2015 in der Wohlverhaltensphase. Während des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter meinen Vertrag zur zusätzlichen Altersvorsorge aufgelöst und der Betrag ist in die Insolvenzmasse geflossen. Im Zuge der Steuererklärung für 2015, die ich erstellt habe, möchte das Finanzamt nun eine Nachzahlung in Höhe von 500 € von mir.

Viele Grüße
CAS
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KarlPaul


Antrag an das FA die Steuer(schulden) in die Zeit der Insolvenz und danach aufzuteilen.

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Insokalle


Das wird nicht reichen. Weil die Altersvorsorge nach Eröffnung aufgelöst wurde, ist mE auch die Steuer nach IE angefallen.
Es stellt sich vielmehr die Frage, ob die ESt, die auf die Altersvorsorge entfällt, eine Masseverbindlichkeit ist, die der IV zahlen muss.

Soweit Lohneinkünfte in der Steuererklärung enthalten sind, ist die ESt darauf keine Masseverbindlichkeit, sondern eine Neuschuld, die der Schuldner zahlen muss. Zumindest der Teil, der auf die Zeit nach IE entfällt.

Bei der Altersvorsorge bin ich der Meinung, dass es sich eher um angespartes Vermögen handelt, dessen Erträge / Bestand der IV sich einverleibt hat. Ob die ESt darauf Masseverbindlichkeiten sind, hängt nach der Rechtsprechung davon ab, wann der Besteuerungstatbestand verwirklicht wurde. Das war hier wohl bei der Kündigung durch den IV der Fall also nach IE. Damit ist die ESt durch eine Handlung des IV verursacht worden.
ME ist die ESt auf die Altersvorsorge vom IV zu zahlen.
Die ESt würde daher nicht nur auf die Zeiträume vor und nach IE aufgeteilt, sondern auch noch im Verhältnis der jeweiligen Teileinkünfte auf Schuldner und IV.

Ich würde Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen inkl. Antrag auf AdV und dann mal sehen, was raus kommt.

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KarlPaul


Was für eine Art von Altersvorsorge war es denn? Warum wurde sie denn mit der Insolvenz nicht gleich zu Gunsten der Masse aufgelöst?
Ich hatte auch einen entsprechenden Vertrag, der aber so gestaltet war das weder IV noch ich selbst ihn überhaupt hätten auflösen können? Existiert heute noch.
« Letzte Änderung: 16. Mai 2016, 22:57:10 von KarlPaul »
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CAS

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Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten!

Bei dem Vertrag handelte es sich um eine Pensionskassenversicherung, die mir zu Beginn der Selbständigkeit meines Mannes extra vom Versicherungsvertreter empfohlen wurde. Sie war dann doch nicht "insolvenzsicher"...

Ich habe inzwischen Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Nach diversen Telefonaten mit dem FA wurde mir Folgendes erklärt: Das FA lässt nun die Steuerschuld für die Rentenauszahlung stehen, bis die Restschuldbefreiung erteilt wird. Im Zuge dessen wird die Steuerschuld erlassen. Wird mir die Restschuldbefreiung nicht gewährt, muss ich zahlen. Leider habe ich das nicht schriftlich bekommen und hoffe, dass sich am Ende noch jemand daran erinnern kann. Auf jeden Fall muss ich jetzt nicht zahlen und auch die angesetzten Vorauszahlungen in 2016 wurden wieder gestrichen. Vom Treuhänder, der auch der IV war, habe ich bis jetzt keine Auskunft dazu erhalten.

Wünsche einen angenehmen Wochenstart-
Viele Grüße CAS

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