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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuernachzahlung in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 5428 mal)

katharinadd

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Steuernachzahlung in der Wohlverhaltensperiode
« am: 14. Oktober 2010, 22:07:04 »

Hallo, seit 2005 befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode. Das Haus, weswegen ich in die Insolvenz geraten bin, wird inzwischen zwangsverwaltet. Im Jahr 2009 fielen Mieteinnahmen von 8000 Euro an, für die ich jetzt 2500 Euro zahlen soll. Die Mieteinnahmen sind aber bereits komplett an die Gläubiger gegangen. Ich habe schon Widerspruch beim FA eingelegt und man teilte mir mit, "auch bei einem zwangsverwaltetn Grundstück obliegen die einkommensteuerrechtlichen Erklärungspfichten dem Eigentümer des Grundstücks". Ich muss diesen Betrag also voll versteuern, obwohl ich die Einnahmen gar nicht erhalten habe.
Was kann ich tun, ich habe diese 2.500 Euro nicht, da mein Einkommen noch unter der Pfändungsgrenze liegt. Auch der Treuhänder hebt die Hände, da er das Haus aus der Insolvenzmasse freigegeben hat.

Danke im Vorraus!
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Maurice Garin

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Re: Steuernachzahlung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2010, 22:53:28 »

Was kann ich tun,

Gegen die Versteuerung erstmal gar nichts. Das FA hat insoweit Recht, als die Einkünfte aus dem zwangsverwalteten Objekt vom Eigentümer zu versteuern sind. Da der IV die Immobilie freigegeben hat, sind Sie das. Dass die Mieteinahmen dem Zwangsverwalter zufließen ändert daran nichts. Der verwaltet die Immobilie ja nur und zahlt aus den Einnahmen Ihre Kosten und - falls etwas übrig bleibt - Ihre Schulden.

Sie müssen also prüfen, ob die Höhe der Einkünfte richtig berechnet wurde. Dafür brauchen Sie die Abrechnungen des Zwangsverwalters. Daraus gehen nicht nur die Mieteinnahmen hervor, sondern auch die Kosten, die der Zwangsverwalter bezahlt hat (allerdings neigen Zwangsverwalter leider gerne dazu, die Immmobilien herunterkommen zu lassen). Diese Kosten können Sie als Werbungskosten von den Einnahme abziehen und zu versteuern ist nur der Überschuss. Soweit der Zwangsverwalter Überschüße an die Bank ausgekehrt hat, muß man prüfen, wie die Bank das verrechnet hat. Bei einer Verrechnung auf Zinsen und Kosten können Sie diese Zahlungen als Werbungskosten abziehen. Bei einer Verrechnung auf die Hauptschuld nicht. Die Abschreibungen sind ebenfalls weiterhin abzugsfähig. Die Kosten des Zwangsverwalters sind m.E. nicht abzugsfähig. Geltend machen kann man sie trotzdem. Manchmal erkennt das FA das an, manchmal nicht.

Wenn das alles nix hilft, bleibt nur noch ein Antrag auf Billigkeitsmaßnahmen beim FA (Erlass, Stundung).
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katharinadd

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Re: Steuernachzahlung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 15. Oktober 2010, 09:10:09 »

Hallo, vielen Dank für die schnelle ausführliche Anwort. Der Zwangsverwalter hat nur die Überschüsse an die Bank gezahlt. Die Werbungskosten wurden bereits abgezogen, das habe ich alles schon überprüft.
Wie kann ich prüfen, wie die Bank das verrechnet hat? Ich glaube die Kosten des Zwangsverwalters wurden noch nicht berücksichtigt, das könnte ich noch versuchen. Aber selbst wenn da noch einige Werbungskosten zusammen kämen, verringert sich die Summe der Steuernachzahlung nur anteilig.
Ist es denn nicht absurd, dass ich Einnahmen versteuern muss, die ich gar nicht erhalten habe? Sowas führt doch zwangsläufig zu neuer Verschuldung und kann doch nicht im Sinn des Insolvenzverfahrens sein. Ich kann das wirklich nicht verstehen, denn es ist mir in der Wohlverhaltensperionde doch überhaupt nicht möglich, auch noch für solche Steuern Geld anzusparen. Wie erhält man denn beim FA einen Erlass?

Viele Grüße
Katharina
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Maurice Garin

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Re: Steuernachzahlung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 15. Oktober 2010, 11:23:54 »

Wie kann ich prüfen, wie die Bank das verrechnet hat?

Einfach von der Bank eine Aufstellung anfordern. 

Zitat
Ist es denn nicht absurd, dass ich Einnahmen versteuern muss, die ich gar nicht erhalten habe?
Das kann man so oder so sehen. Stellt man auf das Prinzip der Besteuerung nach der Erhöhung der Leistungsfähigkeit ab, so haben Sie dergestalt etwas erhalten, als damit Ihre Kosten bezahlt, bzw. Ihre Schulden verringert wurden. Damit wurde Ihre Leistungsfähigkeit erhöht und die Besteuerung ist nicht sachlich unbillig.

Zitat
Sowas führt doch zwangsläufig zu neuer Verschuldung und kann doch nicht im Sinn des Insolvenzverfahrens sein.


Im Grunde ist das ja kein originäres Problem der Zwangsverwaltung oder der Besteuerung, sondern der Freigabe der Immobilie aus der Masse. Dadurch kommt es sehr häufig zu der paradoxen Situation, dass der Schuldner aus der Immobilie trotz Insolvenzverfahren ständig neue Schulden aufhäuft. Da kann in einigen Fällen die Eigentumsaufgabe helfen. Ansonsten ist es ratsam, die Immobilie vor dem Insolvenzantrag wegzukriegen. Stellt die Bank die Hütte unter Zwangsverwaltung und lässt sie nicht versteigern, dann hat man da aber wenig Chancen, außer man kann zu einem Kaufpreis verkaufen, der die Forderungen der Bank voll deckt, bzw. der zumindest so hoch ist, dass die Bank zur Lastenfreistellung bereit ist.

Zitat
Ich kann das wirklich nicht verstehen, denn es ist mir in der Wohlverhaltensperionde doch überhaupt nicht möglich, auch noch für solche Steuern Geld anzusparen.
Theoretisch schon. Praktisch...

Zitat
Wie erhält man denn beim FA einen Erlass?
Beantragen. Die Chancen sind aber regelmäßig schlecht.
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katharinadd

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Re: Steuernachzahlung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 15. Oktober 2010, 13:45:26 »

Noch einmal vielen Dank für die rasche Antwort. Ich muss aber jetzt doch nochmal eine Frage dazu stellen, denn ich bin ziemlich verzweifelt deswegen. Eine solche Summe aufzubringen, dafür brauche ich bei meinem Verdienst Jahre!

Eine Anwältin hat mir gesagt, dass der Zwangsverwalter einen Fehler gemacht hätte, weil er für solche Steuern Rücklagen bilden müsse. Sie sagte, die darauf anfallende Steuer müsse aus der Zwangsverwaltung heraus beglichen werden.

Ich halte mich diesbezüglich momentan an jeden Stohhalm und bevor ich auch noch Rechtsanwaltskosten zahle, möchte ich mich wenigstens ein wenig absichern, ob sich das überhaupt lohnt.
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Maurice Garin

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Re: Steuernachzahlung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #5 am: 15. Oktober 2010, 16:13:28 »

Eine Anwältin hat mir gesagt, dass der Zwangsverwalter einen Fehler gemacht hätte, weil er für solche Steuern Rücklagen bilden müsse.

Wenn die Anwältin das meint, dann wird sie das sicherlich begründen können. Und damit die Steuer erfolgreich beim Zwangsverwalter geltend machen. Ich halte das aber für wenig erfolgversprechend.

Auf jeden Fall würde beim FA einen Antrag auf Erlass, bzw. auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen stellen. Vielleicht hat da ja einer ein Einsehen.

Auf jeden Fall sollten Sie versuchen, die Hütte irgendwie loszuwerden. Das Problem wird ja jedes Jahr auftauchen.
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