Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tami05 am 19. April 2007, 11:04:13
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Hallo, bin neu hier. Bin vor ein paar Tagen auf diese Seite gestoßen und habe wichtige Infos zum Thema \"Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensphase\" gefunden. Habe Anfang April meinen Bescheid für 2006 vom Finanzamt bekommen. Meine Wohlverhaltensphase hat im März 2007 begonnen, allerdings ist auf dem Beschluß extra vermerkt, dass für etwaige Steuererstattungsansprüche die Insolvenzbeschlagnahme fortbesteht. Wieso das, ist das von Gericht zu Gericht unterschiedlich ?[addsig]
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\"dass für etwaige Steuererstattungsansprüche die Insolvenzbeschlagnahme fortbesteht\"
Nachtragsverteilung
http://dejure.org/gesetze/InsO/203.html
davon betroffen sind jedoch nicht die Steuererstattungen, die sich auf die Zeit n a c h Aufhebung des Insolvenzverfahrens erstrecken.
Gruss
Feuerwald
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Das sind alles böhmische Dörfer für mich. Heißt das also, dass ich die restlichen 4 1/2 Jahre meine Steuerrückerstattung an den Treuhänder abtreten muss ?[addsig]
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Hallo,
nein das bedeutet, dass Die Steuer, die für die Zeit der Insolvenz erstattet wird, in die Masse geht. Ihre Insolvenz endete im März 2007, so dass die zukünftige Erstattung an Sie geht, sofern das Finanzamt nicht auch ein Gläubiger in der InsO ist.
MfG
ThoFa[addsig]
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Vielen Dank für die Information.[addsig]