Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tami05 am 19. April 2007, 11:04:13

Titel: Steuerrückerstattung
Beitrag von: tami05 am 19. April 2007, 11:04:13
Hallo, bin neu hier. Bin vor ein paar Tagen auf diese Seite gestoßen und habe wichtige Infos zum Thema \"Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensphase\" gefunden. Habe Anfang April meinen Bescheid für 2006 vom Finanzamt bekommen. Meine Wohlverhaltensphase hat im März 2007 begonnen, allerdings ist auf dem Beschluß extra vermerkt, dass für etwaige Steuererstattungsansprüche die Insolvenzbeschlagnahme fortbesteht. Wieso das, ist das von Gericht zu Gericht unterschiedlich ?[addsig]
Titel: Steuerrückerstattung
Beitrag von: Feuerwald am 19. April 2007, 12:34:03
\"dass für etwaige Steuererstattungsansprüche die Insolvenzbeschlagnahme fortbesteht\"

Nachtragsverteilung
http://dejure.org/gesetze/InsO/203.html

davon betroffen sind jedoch nicht die Steuererstattungen, die sich auf die Zeit  n a c h  Aufhebung des Insolvenzverfahrens erstrecken.

Gruss
Feuerwald
[addsig]
Titel: Steuerrückerstattung
Beitrag von: tami05 am 22. April 2007, 11:50:33
Das sind alles böhmische Dörfer für mich. Heißt das also, dass ich die restlichen 4 1/2 Jahre meine Steuerrückerstattung an den Treuhänder abtreten muss ?[addsig]
Titel: Steuerrückerstattung
Beitrag von: ThoFa am 23. April 2007, 01:28:55
Hallo,

nein das bedeutet, dass Die Steuer, die für die Zeit der Insolvenz erstattet wird, in die Masse geht. Ihre Insolvenz endete im März 2007, so dass die zukünftige Erstattung an Sie geht, sofern das Finanzamt nicht auch ein Gläubiger in der InsO ist.

MfG

ThoFa[addsig]
Titel: Steuerrückerstattung
Beitrag von: tami05 am 23. April 2007, 11:22:50
Vielen Dank für die Information.[addsig]