Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Selli am 22. April 2012, 17:15:30
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:gruebel:
Hallo Zusammen,
ich habe eine Kollegin die seit ein paar Jahren in der PI ist.
Sie erzählte mir, dass Sie eine Steuerrückerstattung erwartet (15 €!) und der Insolvenzverwalter diese vereinnahmen möchte.
Darf er das?
Sie hat nur bei den Sonderzahlungen Pfändungen ansonsten geht von Ihrem Lohn nix weg!
Sie ist hier nicht angemeldet und ich würde Ihr gerne weiterhelfen!
Danke!
Gruß Selli
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Wenn das Verfahren der Kollegin noch nicht geschlossen ist, muss sie die Erstattung abgeben. Wenn sie sich schon in der Wohlverhaltensphase befindet, darf sie das Geld behalten.
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Es sei denn, es sind Finanzamt Schulden.... die rechnen auch in der WVP auf.....
Gruß
Flo
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.....sofern sie es merken :lollol: