Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Selli am 22. April 2012, 17:15:30

Titel: Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Selli am 22. April 2012, 17:15:30
 :gruebel:
Hallo Zusammen,

ich habe eine Kollegin die seit ein paar Jahren in der PI ist.
Sie erzählte mir, dass Sie eine Steuerrückerstattung erwartet (15 €!) und der Insolvenzverwalter diese vereinnahmen möchte.

Darf er das?
Sie hat nur bei den Sonderzahlungen Pfändungen ansonsten geht von Ihrem Lohn nix weg!

Sie ist hier nicht angemeldet und ich würde Ihr gerne weiterhelfen!

Danke!
Gruß Selli
Titel: Re: Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: armekirchenmaus am 23. April 2012, 07:57:12
Wenn das Verfahren der Kollegin noch nicht geschlossen ist, muss sie die Erstattung abgeben. Wenn sie sich schon in der Wohlverhaltensphase befindet, darf sie das Geld behalten.
Titel: Re: Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: sun30friend am 25. April 2012, 10:16:17
Es sei denn, es sind Finanzamt Schulden.... die rechnen auch in der WVP auf.....

Gruß
Flo
Titel: Re: Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Schuldenheini am 25. April 2012, 13:01:35
.....sofern sie es merken  :lollol: