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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuerrückerstattung in der WVP  (Gelesen 3621 mal)

Jay87Lev

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Steuerrückerstattung in der WVP
« am: 06. Mai 2014, 13:23:45 »

Hallo liebe Gemeinde,
nachdem Ihr mir hier schon zahlreich geholfen habt, hoffe ich auch dieses mal wieder auf eure Hilfe.

Folgender Sachverhalt:
Mein LG hat die Steuer für 2013 im Januar abgegeben. (gesamte Jahr 2013 in WVP, also muss eigentlich nicht an TH abtreten)
Am 07.04.2014 kam der Bescheid, dass Betrag X auf das angegebene Konto (Konto LG) überwiesen wird.
Bis heute ist das Geld nicht da, also habe ich da angerufen umzu fragen, ob es irgendwelche Probleme gibt.
Die Dame sagte irgendwas davon, dass es wohl mit der Insolvenz zu tun hat und entweder wird das Geld ausbezahlt oder verrechnet. Genaueres kann Sie mir nicht sagen, wir werden Bescheid bekommen.

Meine Frage: Was kann passieren? Wird uns das Geld vielleicht doch nicht ausgezahlt? Zieht der TH das Geld vielleicht doch ein?

Schonmal vielen lieben Dank für eure Antworten !

Um euch ein Einblick in die Insolvenz Sachlage zu geben, könnt ihr den folgenden Link benutzen, da steht alles drin.

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Was-muss-mein-Lebensgefaehrte-abfuehren-an-TH-11396.html#msg534446
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HausH

Re: Steuerrückerstattung in der WVP
« Antwort #1 am: 06. Mai 2014, 14:10:51 »

 :hi:,

wenn das FA einer deiner Gläubiger ist, dann darf es wohl (laut BGH) die Rückzahlung einbehalten. Ist bei mir auch so, ich erhalte dann ein Schreiben in dem steht z.B. Umbuchung Einkommenssteuer 2013 auf Umsatzsteuer 2009.

gruß von HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Jay87Lev

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Re: Steuerrückerstattung in der WVP
« Antwort #2 am: 06. Mai 2014, 14:43:13 »

Hallo HausH,
Danke für die Rückmeldung. Das Finanzamt ist keiner der Gläubiger.
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Insoman

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Re: Steuerrückerstattung in der WVP
« Antwort #3 am: 06. Mai 2014, 15:14:10 »

Übermitteln Sie dem Finanzamt den Aufhebungsbeschluss (§ 200 InsO) und fordern Sie zur Auszahlung des Erstattungsbetrages auf.
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Jay87Lev

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Re: Steuerrückerstattung in der WVP
« Antwort #4 am: 06. Mai 2014, 16:19:19 »

Ich glaub ich bin zu blöd dafür...  :rougi:

@ Insoman: Meinen Sie folgendes Schreiben ? :

22.02.2012 :Nachdem der Beschluss über die Restschuldbefreiung rechtskräftig ist,wurde das Insolvenzverfahren mit dem anliegendem Beschluss aufgehoben. (§ 289 Abs.2 InsO).
Es tritt jetzt die bei Antragstellung abgegebene Abtretungserklärung in Kraft. Die Laufzeit dieser Abtretung beträgt sechs Jahre. Auf diese Laufzeit wird die Zeit angerechnet, die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstrichen ist. Diese restliche Laufzeit, die nunmehr beginnt, nennet man die "Wohlverhaltenszeit". Der Treuhändler zieht während dieser Zeit aufgrund der Abtretungserklärung die pfändbaren laufenden Bezüge ein und verteilt die eingehenden Beträge und sonstige Zahlungen einmal jährlich an die Insolvenzgläubiger. Nach Ablauf dieser Wohlverhaltenszeit entscheidet das Insolvenzgericht nach vorheriger Anhörung der Insolvenzgläubiger über die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Nächste Seite:
wird das Verfahren mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben.(§ 200 InsO analog).
Hinsichtlich des Insolvenzanderkontos und etwaiger, aus der Durchführung der Einkommensteuerveranlagung bis zur Afhebung des Verfahrens entstehender bzw. entstandener Erstattungsansprüche des laufenden Kalenderjahres sowie aller früheren Veranlagungszeiträume gegen das Finanzamt, bleibt die Beschlagnahme aufrechterhalten. Vorsorglich wird diesbezüglich die Nachtragsverteilung gem §203 InsO angeordnet.


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Insoman

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Re: Steuerrückerstattung in der WVP
« Antwort #5 am: 06. Mai 2014, 16:24:12 »

Yep, passt..am besten beide Seiten übermitteln..
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Jay87Lev

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Re: Steuerrückerstattung in der WVP
« Antwort #6 am: 06. Mai 2014, 16:37:06 »

Vielen lieben Dank Insoman !!  :thumbup:

Im Briefe schreiben, bin ich nicht gerade gut aber sind Sie der Meinung, dass folgender Text in Ordnung wäre ?

Bescheid für 2013 über Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übersende ich Ihnen den Aufhebungsbeschluss zur Kenntnisnahme und fordere Sie daher auf, den Erstattungsbetrag in Höhe von XXX €, auf mein angegebenes Konto, auszuzahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Sollte ich noch eine frist mit reinsetzen?
« Letzte Änderung: 06. Mai 2014, 16:45:22 von Jay87Lev »
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Insoman

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Re: Steuerrückerstattung in der WVP
« Antwort #7 am: 06. Mai 2014, 18:01:30 »

Anschreiben ist o.k., Frist setzen bringt nichts..
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Jay87Lev

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Re: Steuerrückerstattung in der WVP
« Antwort #8 am: 08. Mai 2014, 14:35:30 »

Update: habe heute das Schreiben per fax geschickt. (Mit sendebericht).

Wann sollte ich da nochmal anrufen und fragen wie der Stand der Dinge ist?  Schon morgen oder eher erst montag?

Liebe grüße.
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