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Autor Thema: Steuerrückerstattung  (Gelesen 3090 mal)

rondium

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Steuerrückerstattung
« am: 05. Mai 2013, 20:36:56 »

Hi,

ich vermute das meine Frage schon oft gestellt wurde, da mir aber der Durchblick fehlt stelle ich die Frage trotzdem:

Insolvenzeröffnung ist laut einem Schreiben vom Gericht der 02.09.2011. Ob es sich hier um eine Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz handelt kann ich leider nicht sagen. Tippe auf Verbraucherinsolvenz.

Nun meine Frage.

Letzte Jahr wurde ich von meinem Insolvenzverwalter angehalten meine Steuererklärung zu machen. Es wäre sogar meine Pflicht die zu machen. Damit ich nicht sehe wieviel Geld ich zurück bekommen hätte, habe bei der Steuererklärung angeben das sowohl der Bescheid als auch die Rückerstattung gleich zu meinem Verwalter gehen sollen.

Wie ist es dieses Jahr? Wann beginnt bei mir die Wohlverhaltensphase? Habe schon lange kein Schreiben mehr vom Amtsgericht bekommen.  Wenn ich nun in der der WVP bin, steht mir nicht ein Teil der Steuerrückerstattung zu? Habe heute die Steuererklärung gemacht und wieder alles auf den Insolvenzverwalter eingegeben. Gibt er mir automatisch ein Teil des Geldes zurück oder sollte man ihn diesbezüglich anschreiben?

Fragen über Frage :-)

Vielen Dank für für die Antwort.

VG

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Der_Alte

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Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #1 am: 05. Mai 2013, 21:10:30 »

Im eröffneten Verfahren wäre es Pflicht des Treuhänders gewesen, die Steuererklärung zu machen.

Seit Beginn der WVP ist es Ihre Sache, Sie dürfen, solange keine Nachtragsverteilung angeordnet ist, sogar das Geld behalten.
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HeinoHome

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Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #2 am: 05. Mai 2013, 21:41:38 »

Ob es sich um ein Regelinsolvenz- oder Privatinsolvenzverfahren handelt erkennen Sie an Ihrem Insolvenzkennzeichen. Die Buchstaben "IN" stehen für ein Regelinsolvenzverfahren, die Buchstaben "IK" stehen für ein Privatinsolvenzverfahren.

In den meisten Fällen dauern Privatinsolvenzverfahren ca. 1 Jahr, allerdings sind längere Verfahrensdauern kein Grund zur Panik. Es gibt durchaus Privatinsolvenzverfahren, die auch 2 Jahre dauern.
Ich würde nach jetzt 21 Monaten beim Insolvenzverwalter nachfragen, wann denn die Beendigung zu erwarten ist, oder was denn noch dagegen spricht.
Das Ende des Verfahrens und die Ankündigung der RSB stehen auf Insolvenzbekanntmachungen.de und Ihnen wird ein schriftlicher Bescheid des Amtsgerichts zugeschickt.

Steuererklärung im laufenden Verfahren = Aufgabe des IV und der Begriff Nachtragsverteilung wurden schon erklärt.

Sollten Sie Steuerschulden haben kann das Finanzamt aufrechnen. Und das bis zur Erteilung der RSB...

Die Finanzämter handeln da durchaus unterschiedlich.
Ich bekomme trotz Steuerschulden in der WVP meine Einkommenssteuer und auch Erstattungen der KFZ-Steuer zu meiner Verfügung au's Konto überwiesen.
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rondium

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Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #3 am: 05. Mai 2013, 22:14:23 »

Vielen Dank für die Antworten. Ja ist IK also Verbraucherinsolvenz


Das fand ich auf Insolvenzbekanntmachungen.de:

st d. Schuld. durch Beschluss vom 30.05.2012 die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO).


D.h. ich bin in der WVP???

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Insokalle

Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #4 am: 06. Mai 2013, 10:53:03 »

Die WVP beginnt mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Auch das sollte längst passiert sein. Man sollte die Post vom Insolvenzgericht immer sorgfältig lesen und aufbewahren. Fragen Sie ggf. bei Gericht nach oder schauen Sie dort in die Akte, ob und wann die Aufhebung des Verfahrens war und vielleicht auch, ob NTV angeordnet wurde.
Prüfen Sie das schnell, damit Sie das FA informieren können, um die Erstattung evtl. selbst zu bekommen.
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Fragende

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Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #5 am: 07. Mai 2013, 13:25:43 »

Die WVP beginnt mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Auch das sollte längst passiert sein. Man sollte die Post vom Insolvenzgericht immer sorgfältig lesen und aufbewahren. Fragen Sie ggf. bei Gericht nach oder schauen Sie dort in die Akte, ob und wann die Aufhebung des Verfahrens war und vielleicht auch, ob NTV angeordnet wurde.
Prüfen Sie das schnell, damit Sie das FA informieren können, um die Erstattung evtl. selbst zu bekommen.

Sorry, dass ich mich hier mal einmische, aber Einzelfälle gibt es immer.
Meine IK begann am 08.05.2007, d.h. morgen sollte meine Insolvenz eigentlich ein Ende nehmen. Ich habe bis heute noch keine Post vom AG bekommen, in der mir die Aufhebeung des Insolvenzverfahrens bzw. die Restschuldbefreiung angekündigt wird (und ich habe seit 2007 alle Schreiben von TH, RA und AG gelesen bzw. behalten und sorgfältig einsortiert). Ich bekam nur ein Schreiben des AG, und das war der Beschluss, dass die Insolvenz am 08.05.2007 beginnt. Desweiteren ist ausser der Verfahrenseröffnung auch nichts in den Insolvenzbekanntmachungen eingetragen  :gruebel:)
Nach Besuch auf dem AG wurde mir jedoch gesagt, dass die WVP am 08.05.2013 endet, und das war für mich wichtig.

Nun ja, jetzt warte ich sehnsüchtig auf den nächsten Brief vom Amtsgericht, der hoffentlich besagt, dass die Gläubiger der RSB zustimmen :-).

Gruß und viel Kraft und Durchhaltevermögen wünsche ich Euch allen.
Fragende

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Insokalle

Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #6 am: 07. Mai 2013, 15:06:10 »

Sicher gibt es Einzelfälle. Nur im Unterschied zu Ihnen gibt es bei rodium den Beschluss über die Ankündigung der RSB. Das bedeutet, die Verfahrensaufhebung lässt normal nicht mehr lange auf sich warten (§ 289 InsO). Es ist unrealistisch, dass er ihn ein ca. Jahr später nicht haben sollte.
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Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #7 am: 31. März 2015, 12:13:17 »

Wollte mich nochmal kurz melden und sagen, dass mein Verfahren immer noch nicht eingestellt bzw. beendet ist. Und das 2 Jahre nach RSB! Die Steuerbescheide und Rückerstattung gehen nach wie vor zu dem TH weil eben das Verfahren noch nicht aufgehoben wurde.
Die Schlussverteilung erfolgt laut TH "zeitnah", was immer das heißen möge.
Ich bin wahrscheinlich an einen der "schwarzen Schafe" unter den TH geraten
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eidechse

Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #8 am: 31. März 2015, 13:00:57 »

Die Steuererstattungen für den Zeitraum nach Ablauf von 6 Jahren stehen dem Schuldner zu, wenn das Verfahren länger als 6 Jahre dauert (siehe BGH vom 13.02.2014 - IX ZB 23/13). Hat der TH auch diese erhalten?
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Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #9 am: 31. März 2015, 13:18:52 »

Ja, er hat diese auch erhalten, aber nach einigen Mails an ihm im letzten jahr, hat er mir dann anteiligmässig den Betrag zurückgezahlt. Mal gespannt wie lange ich dieses Jahr warten muss! Mein Steuerbescheid wurde schon am 13.3. erstellt, aber die Rückzahlung habe ich noch nicht vom TH bekommen.
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