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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuerrückerstattung/Härtefallantrag Tierarztkosten  (Gelesen 3975 mal)

Juni

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Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe ein großes Problem! Ich bin seit 2012 in der Insolvenz. Aufgrund schwerwiegender Traumata habe ich seit zehn Jahren eine Therapiehündin. Sie ist seit zwei Jahren krank, bisher habe ich mit Hilfe von Freunden oder selbst die Kosten für Tierärzte aufbringen können. In diesem Jahr wurde das fast unmöglich für mich. Um eine größere Rechnung zu bezahlen kalkulierte ich mit Steuerrückzahlungen. Ich rief also beim Insolvenzverwalter an und fragte dort nach ob mir Steuerrückzahlungen zuständen, da ich ja nun in der Wohlverhaltensperiode bin. Die dortigen Mitarbeiter versicherten mir, dass mir das Geld tatsächlich zustände. Nun bin ich aus allen wolken gefallen, als das Finanzamt die Steuern an den Insolvenzverwalter ausgezahlt hat. Der Insolvenzverwalter hat darauf bestanden, weil ich nur bis Mitte letzten Jahres gearbeitet habe und ich bis dahin auch noch im Insolvenzverfahren war. Völlig aufgelöst habe ich nun den Insolvenzverwalter aufgesucht und seinem Mitwarbeiter den Sachverhalt erklärt er sagte wenn ich einen antrag bei Gericht stellen würde, hätte der Verwalter nichts gegen eine auszahlung meiner Stuer einzuwenden. Nun habe ich diesen bei Gericht gestellt und das Gericht sagt der Verwalter habe sich negativ dazu geäußert, es gäbe keine Rechtsvorschrift in meinem Fall. :-( Ich fühle mich regelrecht verar....und ausgeliefert, da ich meinen Zahlungsverpflichtungen nun nicht mehr nachkommen kann. Ich bin seit langem wieder depressiv und frage mich was solche willkür soll. Es ist fast unmöglich meinen Insolvenzverwalter persönlich an die Strippe zu bekommen immer wird man abgewiesen und nun argumentiert er so, dass ich mit ihm persönlich hätte reden müssen. Was soll ich denn jetzt tun? Meine Hündinn hat mir mein Leben gerettet ich werde alles tun damit es ihr gut geht und sie noch lange bei mir bleibt aber gerade bin ich ein wenig am Ende. Der Tierarzt wartet auf sein Geld udn ich kann es nicht zahlen. Der Verwalter hat mich abgekanzelt und meinte für Gefühlsduseleien wäre er nicht zuständig er mache nur seine Arbeit.  Hat hier jemand eine Idee wie ich mich verhalten kann?   
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Der_Alte

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Re: Steuerrückerstattung/Härtefallantrag Tierarztkosten
« Antwort #1 am: 01. Mai 2014, 23:42:28 »

Das ist nicht Sache des Treuhänders. Du musst das Finanzamt verklagen, weil es nicht schuldbefreiend an Dich gezahlt hat. Denn sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben ist und im Aufhebungsbeschluss keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde, muss das FA an den Schuldner auszahlen. Tut es das nicht, dann hat es ohne Rechtsgrundlage an den TH gezahlt und muss dem Schuldner die Erstattung erneut auszahlen. Wird wohl aber nur mit Klage gehen und kostet Zeit und Nerven.
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Juni

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Re: Steuerrückerstattung/Härtefallantrag Tierarztkosten
« Antwort #2 am: 02. Mai 2014, 00:05:52 »

Danke Dir für Deine Antwort!!! Heißt das mir steht die Steuerrückzahlung prinzipiell zu obwohl ich erst seit Mitte letzten Jahres in der Wohlverhaltensperiode bin und die gezahlten steuern aus dem halben Jahr davor sind? Das scheint ja eh laut Rechtssprechung ein sehr schwieriges Thema zu sein, aber diese kleinen Feinheiten kann ich als Laie doch gar nicht wissen. Dafür frage ich ja extra den insolvenzverwalter.....  :fuchsteufelswild: Ich hätte auch gar nicht die ganzen Steuern zurück erhalten wenn ich nicht wegen meines Hundes außergewöhnliche Belastungen hätte anbringen können.

   
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eidechse

Re: Steuerrückerstattung/Härtefallantrag Tierarztkosten
« Antwort #3 am: 02. Mai 2014, 10:18:39 »

Es kommt darauf an, ob die Nachtragsverteilung angeordnet wurde oder nicht. Das ist anhand der vorliegenden Beschlüsse zu prüfen.
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Juni

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Re: Steuerrückerstattung/Härtefallantrag Tierarztkosten
« Antwort #4 am: 02. Mai 2014, 10:24:31 »

Die  Nachtragsverteilung ist nun mit der Stellungnahme des TH beantragt wurden.   :sad:
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Der_Alte

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Re: Steuerrückerstattung/Härtefallantrag Tierarztkosten
« Antwort #5 am: 02. Mai 2014, 10:50:32 »

Dann hat sich das Thema leider erledigt.
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Juni

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Re: Steuerrückerstattung/Härtefallantrag Tierarztkosten
« Antwort #6 am: 02. Mai 2014, 11:53:42 »

Hat es sich wirklich damit erledigt? Seht Ihr sonst keinen Weg? ich habe ja auch eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beantragt, als was wird den nun die einbehaltene Steuer gesehen? Wenn sie als arbeitseinkommen gesehen wird und die Pfändungsfreigrenze würde angehoben werden, wie würde es dann gehändelt werden? Scheinbar kann ich die Pfändungsfreigrenze nicht rückwirkend beantragen, oder ? LG
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Juni

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Re: Steuerrückerstattung/Härtefallantrag Tierarztkosten
« Antwort #7 am: 04. Mai 2014, 12:09:58 »

Mag jemand mir noch mal antworten, das wäre toll  :wink:Ich habe nun viel gelesen und dabei haben sich viele Unklahrheiten ergeben. Z.B die oben gestellte Frage als was den lohnsteuerrückzahlungen im Insolvenzrecht gesehen werden? Mal abgesehen von den Kosten für meinen Hund, tauchen für mich schon ein paar rechtlich fragwürdige Probleme auf, den :  Ein Lohnsteuerjahresausgleich bezieht grundsätzlich das ganze Jahr ein, anders geht es ja auch gar nicht. In meinem Fall bedeutet das ich bekommen die Steuern in voller Höhe nur zurück weil ich in der zweiten Jahreshälfte nur ALG II bezogen habe. Zudem wurden mir vom Finanzamt die Kosten für meinen Hund als außergewöhnliche Belastung anerkannt, was wiederum die Rückzahlung der Steuer erhöht hat. Es gibt also nach meinem rechtlichen Wissen keine Grundlage dafür mir die Einkommenssteuer komplett nicht auszuzahlen. Eine zumindest anteilige Auszahlung muss eigentlich vorgenommen werden auch wenn ich objektiv nur Steuern bezahlt habe als ich noch im Insolvenzverfahren war, spielt das letztendlich bei der Gesamtbetrachtung keine Rolle, denn es geht ja um einen Lohnsteuerjahresausgleich und nicht um einen Monatsausgleich. Zudem ist die außergewöhnliche Belastung meines Hundes im Lohnsteuerbescheid anerkannt wurden. Ich finde damit die Argumentation des TH nicht tragfähig was sagt Ihr dazu? Der Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt ja eben alle auf das Jahr hin bezogenen Umstände des Schuldners und nicht nur das halbe Jahr indem auch wirklich die Lohnsteuer erwirtschaftet wurde. Kann ich grundsätzlich Beschwerde gegen meinen Treuhänder einlegen? Und was würde das dann zur Folge haben? Ich finde es im großen und ganzen unverschämt ständig und wiederholt falsche Angaben von den Mitarbeitern dort zu erhalten und die Kontaktaufnahme mit dem TH direkt wird ständig verweigert.  Eine einfache Frage, ob in meinem konkreten Fall mir die Lohnsteuerrückzahlung zu steht, wurde mehrfach bejaht und dann passiert das Gegenteil. :fuchsteufelswild: Ich habe mich in den letzten Jahren so hochgerappelt und bin wieder lebensfähig ..... nicht zuletzt durch die Bindung zu meinem Hund, solche situationen bringen mich aber an die Grenze meiner Belastbarkeit und letztendlich haben die Gläubiger auch nichts davon wenn ich nicht mehr Belastungsfähig bin und dann auch nicht mehr arbeiten kann... der TH sagt das ist nicht sein Problem er macht nur seinen Job udn da haben Gefühlsduseleien nichts zu suchen, das mag ja sein aber er sollte ja auch das große und ganze sehen damit die Gläubiger gut bedient werden.             
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Juni

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Re: Steuerrückerstattung/Härtefallantrag Tierarztkosten
« Antwort #8 am: 04. Mai 2014, 12:12:57 »

PS: Zu meiner Ausgangsfrage wie den Lohnsteuerrückzahlungen gesehen werden: Wenn sie denn als Arbeitseinkommen gesehen werden und ich zur Zeit ein Einkommen von 750 Euro habe, müsste nicht auch dann mir der pfändungsfreie Satz zustehen?
 
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Juni

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Re: Steuerrückerstattung/Härtefallantrag Tierarztkosten
« Antwort #9 am: 04. Mai 2014, 12:23:52 »

PS II: Also meine Frage habe ich gerade beantwortet gefunden, aber dadurch wird das ganze noch verwirrender.
Wenn der BGH sagt, dass Steuerrückerstattungen nicht zum Arbeitseinkommen zu zählen sind, dann dürfte sich auch der TH nicht auf das halbe Jahr beziehen indem ich nur gearbeitet habe, sondern es müsste objektiv meine jetzige Situation zugrunde gelegt werden indem ich mich in der Wohlverhaltensperiode befinde und die Steurrückerstattung nicht zur Insolvenzmasse gehören, oder ? Das ist doch völlig logisch.   
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Insokalle

Re: Steuerrückerstattung/Härtefallantrag Tierarztkosten
« Antwort #10 am: 05. Mai 2014, 19:37:49 »

Der Teil der Steuererstattung, der auf die Zeit vor Verfahrensaufhebung entfällt, gehört nun mal zu Insolvenzmasse. Die Nachtragsverteilung kann also diesen Teil umfassen. Ist die Steuererstattung aber ausgezahlt, ist eine NTV über den Anspruch gegen das FA nicht mehr möglich. Der Beschluss über die Anordnung der NTV ist dann anfechtbar.
Allerdings würde sich anschließend die Frage stellen, ob eine NTV über den Betrag beim TH möglich ist.

Was mE als letzter Ausweg in Frage käme, wäre ein Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO mit höchst ungewissem Ausgang.


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