Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: kobold04 am 10. Dezember 2008, 18:11:16
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Hallo!
Ich hab da noch mal ne Frage.
Und zwar geht es um Steuerrückzahlungen durch das Finanzamt.
Ich weiß zwar dass ich das Geld in der Wohlverhaltenperiode komplett an meinen Treuhänder abtreten muss, aber was ist mit einer Rückzahlung vom letzten Jahr (durch die Pendlerpauschale) die ja eigentlich vor der Insolvenzeröffnung war.
Ist das dann persönliches Pech? :gruebel:
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Im Verfahren geht die Rückzahlung zur Masse
Die WVP beginnt nach Aufhebung des Verfahrens und dann verbleibt die Erstattung in der Regel bei ihnen.
Gleiches trifft für die Erstattungen für Zeiträume vor der Eröffnung zu.
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Das heißt im Klartext das ich das Geld behalten könnte da die Erstattung ja rückwirkend für Anfang des Jahres wäre, wo das Verfahren noch nicht eröffnet war.Eröffnung 09/2008) Richtig?
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Hallo,
falsch. Nach Eröffnung geht es zur Masse, es spielt keine Rolle für wann die Erstattung gezahlt wird.
MfG
ThoFa
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Na super, wäre auch zu schön gewesen.
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Hallo,
bin seit 10.2008 inWVP, aber habe von IV einen Brief erhalten, wo ich Abtretungen den Steuerrückzahlungen für 3 Jahre voraus unterschreiben sollte. Habe ich auch gemacht. Hat mein IV mich reingelegt? Darf ich Steuerrückzahlungen ab 2009 behalten? wie fordere ich diese Abtretung zurück?
Danke für die Antwort.