Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Timme22 am 07. April 2008, 13:39:45
-
Hallo zusammen ,
2003 wurde mein Privat Insolvenzverfahren eröffnet.
Ich befinde mich zur Zeit in der Wohlverhaltensphase.
Habe jetzt meinen Einkommensteuerbescheid zurückbekommen ,
aus dem ich ein Guthaben errechnet bekommen habe.
In dem Bescheid seht unten "über die Verwendung des Guthabens
erhalten sie eine besondere Mitteilung.
Jetzt habe ich eine Umbuchungsmitteilung des FA erhalten ,
in dem steht , dass das Guthaben auf Steuerschulden aus dem Jahre 2002
( da war ich noch selbstständig) verrechnet wird.
Ist das alles so rechtens ?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruß Timme22
-
... das ist schon möglich.
BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - IX ZR 115/04
b) In der Wohlverhaltensperiode besteht kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger.
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo112180.htm
Gruss
Feuerwald
-
Hallo,
ja das ist seit ca. 2 Jahren rechtens.
Wir haben sogar mit unseren Treuhänder einen Verfahren gegen das Finanzamt geführt, leider erfolglos da damals eine neue Rechtssprechung gab in dem das Finanzamt sich aus den Steuererstattungen bedienen kann.
Ich verstehe es bis heute nicht, somit hat sich das Finanzamt als Gläubiger einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern geschaffen.
-
Nun es ist ja nicht das Finanzamt alleine.
Folgt man dem BGH Urteil, so kann jeder Gläubiger, der eine Leistung zu erbringen hat, mit offenen Forderungen in der WVP aufrechnen.
-> siehe Feuerwald.