Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: daMichi am 04. März 2011, 12:30:04

Titel: Steuerrückzahlung, nun Steuernachforderung
Beitrag von: daMichi am 04. März 2011, 12:30:04
Hallo Forum,

folgende Fakten.
Insoeröffnung November 2008, Aufhebung August 2010 (IK)

Veranlagung aus Vermietung und Verpachtung meiner Eigentumswohnung (zusammen mit Ex-Frau) für die Jahr 2007 - 2009 wurde
Anfang Dezember bei meinem zuständigen Finanzamt neu bearbeitet. Daraus ergab sich eine Steuerrückzahlung von knapp 3.000,- €,
die von meinem TH eingezogen worden sind (Zeitraum vor und während der Insolvenz)

Nun gab es gestern neue Steuerbescheide für die Jahre 2007 - 2009, da meine Ex was mit der Veranlagung gedreht hat.
Für mich nun kein Negativbetrag mehr, sonder Positivbetrag.
Nun soll ich bis Anfang April über 3.500,-€ Steuer nachzahlen.

Ich glaub ja kaum, dass mein TH das vor knapp 6 Wochen erhalten Geld wieder rausrückt, oder?
Kann ich die Forderungen für 2007 und 2008 (bis November) noch mit in die Insolvenz nehmen? Oder geht das nicht mehr.

Gruß
daMichi
Titel: Re: Steuerrückzahlung, nun Steuernachforderung
Beitrag von: paps am 04. März 2011, 20:03:06
Grundsätzlich müßte die Korrektur des Bescheides an den Th gerichtet werden.
Die Forderungen bis Nov. 2008 sind Insolvenzforderungen.

Bis zum Zeitpunkt der Freigabe der Wohnung aus der Masse, könnten Forderungen aus der Wohnung auch Masseforderungen sein.

Sie sollten den Bescheid an den TH zur Klärung der o.g. Zeiträume geben und das FA darüber informieren.