Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Jolie-Sophie am 04. November 2011, 15:37:37
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Hallo liebes Forum Team ,
Mein Mann ist seit 2010 in der Wvp und hat eine Einkommenssteuer Erstattung für 08 / 09 / 10 bekommen.
Er ist der Meinung das er die gesamte Rückerstattung für alle 3 Jahre behalten darf, da er in der Wvp nun ist. Allerdings bin ich da ganz anderer Meinung,und zwar denke ich das er die Rückerstattung von 2010 behalten darf und den Rest 08 /09 an den Th. überweisen müsste.
Durch viele Diskussionen mit meinem Ehemann dachte ich mir, hier vielleicht eine Aufklärende Lösung holen zu können.
Die Bescheide vom Finanzamt heben nirgends hervor das eine Einbehaltung oder Prüfung stattfinden wird, sondern eine baldige Überweisung auf unser Konto.
Ich wäre wirklich sehr dankbar wenn mir hier jemand helfen könnte, bevor wir falsch handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Jolie
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Es ist nicht die Frage, ob auf den Steuerbescheiden etwas zu finden ist, sondern ob das Gericht Nachtragsverteilung angeordnet hat. Dazu kann schon im Aufhebungsbeschluß etwas geschrieben worden sein. Dann steht das Geld dem Treuhänder zu. Wenn nicht, kann das Gericht im Nachhinein auch noch die Nachtragsverteilung anordnen. Ich würde daher das Geld aus 2008 und 2009 zur Seite legen und abwarten, ob noch eine Nachtragsverteilung angeordnet wird.
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Danke für die Antwort !
Wie lange sollten wir das Geld zur Seite legen ? Ich meine wie lange kann so eine Nachtragsvert. Anordnung ungefähr dauern?
Wir haben für 2007 vor 3 Monaten eine Steuererstattung in höhe von 46 € erhalten. Bis heute kam keine Post einer sogenannten Anordnung.
Da 08 und 09 zusammen ein ziemlich hoher Betrag ist, habe ich ein ungutes Gefühl gehabt das so wieder zu tun. daher die Auseinandersetzung mit meinem Ehemann.
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Ich würde es wenigsten für 12 Monate zurücklegen. Danach kann man dann immer noch sehen. Legen Sie das Geld fest an, dann gibt es auch noch Zinsen und was gespartes kann man immer gebrauchen.
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Ok Das ist eine direkte Aussage
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Jolie