Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: pleite0105 am 07. Juli 2009, 07:02:12

Titel: Steuerschulden beim Finanzamt nach RSB
Beitrag von: pleite0105 am 07. Juli 2009, 07:02:12
Hallo,
wenn beim Finanzamt während der WVP Einkommensteuerschulden bestehen, werden diese anteilig aus dem gepfändeten Lohn bedient. Außerdem hat das FA die Möglichkeit, Steuererstattungen mit diesen Einkommensteuerschulden zu verrechnen.

Wenn nach Erteilung der RSB immer noch Schulden beim FA bestehen, gehen diese dann unter oder kann das FA wie in der WVP mögliche Steuererstattungen weiter verrechnen oder die noch offenen Steuerschulden danach vollstrecken?












Titel: Re: Steuerschulden beim Finanzamt nach RSB
Beitrag von: Feuerwald am 07. Juli 2009, 11:26:06
Steuerschulden danach vollstrecken?

-> Steuerforderung sind gewöhnliche Insolvenzforderungen und werden von der RSB erfasst. Eine Vollstreckung ist sowohl im Insolvenz-/Restschuldbefreiung wie auch nach Erteilung der RSB nicht statthaft.