Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Michael-MK am 09. Juli 2008, 21:20:09

Titel: Stromabrechnung und Arztrechnung
Beitrag von: Michael-MK am 09. Juli 2008, 21:20:09
Hallo,

ich habe 2 Probleme, wo ich nicht weiß wie ich mich verhalten soll.

Zum einen ist meine Abschlussrechnung gekommen und ich muss 350 Euro Strom nachzahlen. Desweiteren habe ich einen weiteren Bandscheibenvorfall erlitten. Durch die unsagbaren Schmerzen habe ich vom Arzt eine Infusionstherapie angeraten bekommen. Diese kostet 300 Euro und wird nicht von der Krankenkasse übernommen.

Ich habe gehört das bei solchen unvorhersehbaren Dingen der Inso-Verwalter dies bei den monatlichen Pfändungen berücksichtigen muss / kann / sollte ?????? Damit ich diese Rechnungen bezahlen kann.

Ich befinde mich in der WVP und meine Inso läuft nun seit April / 2007

Wer kann mir hier eine Info geben.
Titel: Re: Stromabrechnung und Arztrechnung
Beitrag von: ThoFa am 09. Juli 2008, 23:37:19
Hallo,

wie hoch ist das Nettoeinkommen ? Unterhaltspflichtge Personen ?

MfG

ThoFa
Titel: Re: Stromabrechnung und Arztrechnung
Beitrag von: Michael-MK am 10. Juli 2008, 22:06:58
Ich habe nach Abzug der Pfändung ca. 1700-1800 Euro netto. Davon gehen dann 800 Euro Unterhalt an meine Ex, wegen unseren 2 Kindern.

Mir bleiben im Monat rund 1000 Euro zum Leben. Und dann halt das übliche, wohnung, nebenkosten, versicherung, essen usw.
Da bleibt nach Geldende teils noch verdammt viel Monat übrig. :fuchsteufelswild:
Titel: Re: Stromabrechnung und Arztrechnung
Beitrag von: ThoFa am 11. Juli 2008, 13:10:57
Hallo,

sehen Sie sich meine Fragen an und dann Ihre Antworten, fällt Ihnen dabei was auf ? Richtig, Sie haben nicht auf meine Fragen geantwortet.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Stromabrechnung und Arztrechnung
Beitrag von: Michael-MK am 14. Juli 2008, 19:08:09
Ok, wenn man es genau nimmt haben Sie natürlich recht. Also mein Netto schwankt immer so um ca 50 Euro. Jedoch liege ich bei ca. 2100-2200 Euro netto. Es werden dann ca. 300-350 Euro gepfändet.