Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: cindy am 01. Juli 2011, 11:52:44

Titel: Stromerstattung
Beitrag von: cindy am 01. Juli 2011, 11:52:44
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum,
habe schon einige Beiträge durchsucht,
ich habe eine Private Insolvenz laufen,
die noch die Oktober´12 geht,dann bin mit durch.
Nun zu meiner Frage.
Wie sieht es  bei Stromrückzahlungen aus,
gehen die in die Insolvenzmasse oder geht das Geld an
mich, ich könnte es gut gebrauchen,da ich einen Umzug plane.
Muss ich, im Falle einer Rückzahlung den TH von in Kenntnis setzen.

Danke im voraus,für eure Antworten.

LG cindy
Titel: Re: Stromerstattung
Beitrag von: Insoman am 01. Juli 2011, 12:34:48
Sind Sie bereits in der WVP?
Stromerstattungen sind "Überzahlungen" von Abschlägen, die sie aus Ihrem Selbstbehalt bedient haben.
In der WVP sind diese Erstattungen nicht anzeigepflichtig, Sie können darüber frei verfügen..
Titel: Re: Stromerstattung
Beitrag von: cindy am 01. Juli 2011, 13:33:41
wenn die Insolvenz seit Oktober `06 läuft ist man in der "WVP" oder ????
Titel: Re: Stromerstattung
Beitrag von: Insoman am 01. Juli 2011, 14:19:54
Wenn Sie Nachricht über den Schlusstermin mit Aufhebung des Inso-Verfahrens (einschl.Ankündigung der RSB)bekommen haben, sind Sie in der WVP.