Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Vielosof am 12. Januar 2008, 16:41:34
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Hallo zusammen!
Meine Frau, Rentnerin und deshalb Inso mit Nullplan, zahlt mtl. die Stromgebühren, soll nun eine Rückzahlung der Stromgebühren vom E-Werk von 55.-- € auf ihr Konto erstattet bekommen (trotzdem noch unterhalb der Pfändungsgrenze).Kann sie das behalten? Bei mir ist es so, daß jeder Cent gepfändet wird (bzw. ich muß alles überweisen) wie z.B. eine Nebenkostenrückzahlung. Ich bezahle mtl. die Miete und die Nebenkosten.
Wir sind seit Juni ´07 in der Inso, die Stromrückzahlung betrifft aber das ganze Jahr ´07. Oder wird da vielleicht anteilig (z.B. 7/12 oder 5/12) was berechnet? Oder wird sie erst ab WHP was behalten dürfen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
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"Oder wird sie erst ab WHP was behalten dürfen?"
- solche Erstattungen sind allg. im noch laufendem Insolvenzverfahren massezugehörig, leider. Das ändert sich nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensphase.
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Vielen Dank für die schnelle Auskunft!