Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: schuldner84 am 19. Mai 2009, 23:39:17

Titel: Studium während der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: schuldner84 am 19. Mai 2009, 23:39:17
Hallo,
ich bin neu hier im Forum.

Erstmal was zu meiner Situation.:
- Ich bin 25 Jahre alt.
- Ich bin verheiratet.
- Habe 2 Kinder.
- Meine Frau und ich sind nun in der Wohlverhaltensperiode.
- Wir haben noch 4 Jahre vor uns. (Seit 2 Jahren in der Insolvenz)
- Ich bin in der Ausbildung noch 1 Jahr und verdiene 510 € Netto.
- Meine Frau und die Kinder bekommen ALG 2.
- Meine Frau fängt nächstes Jahr wenn der Kleine in den Kindergarten kommt auch eine Lehre an.

 Jetzt wollte ich nächstes Jahr anfangen zu studieren und habe meinen Insolvenzverwalter angerufen und gefragt, ob das möglich sei.
Wenn ich Bafög beantrage, einen Nebenjob mache und meine Frau noch ihr Azubi- Gehalt hat würde uns das reichen. Gegebenfalls
müssten wir noch Wohngeld oder so beantragen. Aber auf ALG 2 wären wir nicht mehr angewiesen.

Die Bedingungen des Insolvenzverfahrens sind jedoch, dass man sich eine "angemessene Arbeit" sucht. Nun hat mein Insolvenzverwalter
gemeint: " Das Studium könnte sich negativ auf das Insolvenzverfahren auswirken, da die Gläubiger entscheiden ob uns die Schulden
erlassen werden oder nicht. Und wenn die Gläubiger sehen, dass ich mich 6 Jahre vor Zahlungen "gedrückt habe" könnte es sein, dass die
Restschuldbefreiung nicht anerkannt wird.

Stimmt das. Kann ich mein Studium vergessen? :cry:

Edit: Mein Insolvenzverwalter hat mir nahe gelegt, ich solle ca. 100€ mtl. zahlen um die RSB nicht zu gefährden, weil die Gläubiger und der
Richter dann sehen würden, dass ich mich bemüht habe
Titel: Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 20. Mai 2009, 22:29:56
Wenn das Studium als Fortsetzung der Ausbildung gedacht ist, sehe ich weniger Probleme.
Sie sollten Sich nach den Aussichten am Arbeitsmarkt und den möglichen Gehältern / Löhnen als Neueinsteiger  in ihrem erlenten Beruf erkundigen.
Ist daraus kein pfändbarer betrag bei 2 Unterhaltsberechtigten Personen ermittelbar, dürfte dem Studium überhaupt nichts im Wege stehen.

Ob Sie freiwillige Zahlungen leisten, ist ganz allein ihre Sache.
Bei Zahlungen um die 100,- mtl. wären gerade mal die Gerichtskosten und TH-Kosten beglichen.
Es geht nur ein geringer Teil an die Gläubiger.
Ob die das dann so sehr stört, dass Sie nichts bekommen.

Wenn der TH, der im Übrigen in der WVP nur eine Überwachungsfunktion hat, trotzdem stur bleibt, melden Sie sich arbeitslos und dann kommt eben keine Zahlung.
Somit wäre defakto der gleiche Zustand, wie mit Studium.
Titel: Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: schuldner84 am 21. Mai 2009, 22:00:17
Danke Paps für die schnelle Antwort.

Zitat
Wenn das Studium als Fortsetzung der Ausbildung gedacht ist
Naja ich werde nächstes Jahr als Fachinformatiker ausgelernt sein und wollte Mechatronik studieren
(hat auch was mit Informatik zu tun,  aber würde ich nicht gerade als Fortsetzung bezeicnen).

Und das Einstiegsgehalt wäre laut karriere.de 2100€.
Netto (Steuerklasse 3, 2 Kinder) 1621€.
Ich glaube da wäre nix pfändbar bei DREI (2 Kinder + Frau) Unterhaltspflichtigen.

Zitat
Ob Sie freiwillige Zahlungen leisten, ist ganz allein ihre Sache.
Bei Zahlungen um die 100,- mtl. wären gerade mal die Gerichtskosten und TH-Kosten beglichen.
Es geht nur ein geringer Teil an die Gläubiger.
Das hat mir mein Insolvenzverwalter auch gesagt. ABER die Gläubiger würden halt sehen, dass ich
mich bemüht habe.

Aber Paps ich denke ich habe sie richtig verstanden, dass meinem Studium nichts im Wege steht....
Vielen Dank :juchu:
Titel: Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: dobberstein am 29. Mai 2009, 13:50:36
Die Insolvenz gehört doch zum Studium des Lebens. Viel Erfolg beim Studium - Mach was draus.
Titel: Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: schuldner84 am 02. Juni 2009, 12:39:17
Jetzt hätte ich doch noch eine Frage:
- Und zwar ich hab mit dem Bafög-Rechner mal ausgerechnet was uns zustehen würde: ca. 810 €.
- Wenn ich noch ein Gehalt 400 € mtl. als Werkstudent eingebe sind es nur noch 500 € Bafög.
- Also 500€ (Bafög) + 400€ (Gehalt als Werkstudent) machen schonmal 900€.

Das reicht natürlich noch nicht.

Wenn meine Frau nächstes Jahr ihre Aubildung anfängt verdient Sie ca. 250€ mtl.
- 900€ + 250€ + 324€(Kindergeld) = 1474€ für uns vier.

Kann man noch Wohngeld oder Kindergeldzuschlag oder BAB oder oder oder beantragen?