Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: zwergflo am 30. Oktober 2013, 21:50:19

Titel: Stundung der Verfahrenskosten
Beitrag von: zwergflo am 30. Oktober 2013, 21:50:19
Hallo,

meine Frau hat Heute den Brief vom Amtsgericht bekommen wo ihr mitgeteilt wird, dass ihre RSB "durch" ist  :juchu:

Anbei war noch ein Brief mit den Treuhänderkosten von 595 € + ca. 66 € Kosten aus dem Inso Verfahren nun stellen wir uns die Frage unter welchen Vorraussetzungen werden diese Kosten die nächsten 4 Jahre weiterhin gestundet oder muss sie eine Ratenzahlung leisten?
Sie verdient knapp 900-1000 € Netto im Monat, wir haben 2 Kinder, ich habe selber ein Inso Verfahren am laufen

Danke schon mal im vorraus
Titel: Re: Stundung der Verfahrenskosten
Beitrag von: Der_Alte am 31. Oktober 2013, 09:58:43
Stellen Sie einen erneuten Stundungsantrag bei Gericht. Das Gericht wird die Stundungsvoraussetzungen anhand der Einkommen feststellen und entweder komplett stunden oder eine angemessene Ratenzahlung verlangen.
Sofern gestundet wird erfolgt in vier Jahren eine weitere Prüfung. Sollte auch dann keine Zahlung möglich sein, wird der Rest erlassen.
Titel: Re: Stundung der Verfahrenskosten
Beitrag von: Insokalle am 31. Oktober 2013, 17:01:02
Prüfungen der Voraussetzungen der PKH sollten durch das Gericht eigentlich früher und regelmäßig erfolgen. Abgesehen davon ist der Schuldner verpflichtet, dem dem Gericht eine wesentliche Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich anzuzeigen.