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Autor Thema: Stundung  (Gelesen 2021 mal)

spoon48

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Stundung
« am: 06. Dezember 2009, 20:11:32 »

Hallo zusammen. ich bin in den letzten Zügen der Wohlbehaltsperiode. Noch  8 Monate , dann ist es geschafft. Beim durchlesen der "alten " Unterlagen" bin ich auf das Thema Stundung der Verfahrenskosten gekommen.  Es wird immer in den Beschlüssen geschrieben, dass die Verfahrenskosten je Verfahren gestundet werden. Habe ja seinerzeit mit Beginn der Insolvenz eine Stundungserklärung unterschrieben. Seit ca 6 Jahren werden mir monatlich von meinem Gehalt ca. 900 Euro gepfändet. Vom Treuhänder bekomme ich in größeren Abständen Rechnungen zugesandt wo seine Aufwendungen abgebildet werden. Diese brauch ich aber nicht zu bezahlen, da er sich das aus dem Topf Treuhandsonderkonto holt. Heißt das aber , dass die Stundung nach Erteilung der Restschuldbefreiung dann wieder aufgehoben wird? Kommen hier dann Rechnungen  ins Haus wo ich irgendwelche Verfahrenskosten wie Insolvenz/ Wohlbehaltsperiode und Restschuldbefreiungskosten dann "Nach" zahlen muss?

Viele Grüße spoon48
Gespeichert
 

paps

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Re: Stundung
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2009, 00:06:22 »

Bei 900,- mtl. pfändbarem Betrag sind neben den TH-Kosten die Gerichtskosten und ein Teil der Schulden bezahlt.
Insofern entstehen nach Erteilung der RSB keine neuen Kosten
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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