Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: kadojo am 03. März 2012, 19:15:26
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:coffee:Hallo Ihr lieben,
habe mal noch eine frage.Wird nach Erteilung der RSB der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und die des Treuhänders mit dem RSB-Beschluss mit gesendet.
Oder kann ich diesen irgendwo runterladen?
Danke für eure Hilfe.
Gruß Kadojo
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Das können Sie formlos bei Gericht machen.
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Mit/nach dem RSB Beschluss bekommen Sie noch die Schlussrechnung vom Gericht.
Nach ca 4 - 8 Wochen meldet sich die Gerichtskasse und will die offenen Gerichts- und TH-Kosen einziehen.
Jetzt müssen Sie spätestens reagieren und zunächst kurz formlos begründen, warum diese nicht auf einmal, garnicht oder in Raten gezahlt werden sollen.
In der Regel liegt diesem Schreiben bereits ein Antrag auf Prozesskostenhilfe bei.
Senden Sie diesen ausgefüllt mit allen notwendigen Unterlagen und einem kurzen Schreiben,zur weiteren Stundung dann zurück.