Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: worse_year_2013 am 08. Juli 2018, 15:03:28

Titel: Wohlverhaltensphase, RSB und plötzliche Forderung einer Inkassofirma.
Beitrag von: worse_year_2013 am 08. Juli 2018, 15:03:28
Guten Tag allerseits.
Ich bin neu hier und verfolge, lese immer wieder mal mit.
Jedoch bin ich nun in einer Situation, bei der ich Hilfe brauche. Aktuell erhoffe ich mir hier Hilfe, bevor ich das an den größeren Nagel hänge, mich also an meinen Treuhänder wende.

Ich bin Anfang 2013 in die Privatinsolvenz gekommen, durch eine Scheidung. Nun stehe ich kurz vor der RSB. Meine Insolvenz wird also im guten Fall Anfang 2019 beendet sein.
Am Freitag habe ich einen Brief von einer Inkassofirma bekommen, mit der Aufforderung dort einen hohen Betrag zu zahlen, der durch eine angebliche Abmahnung wegen eines angeblichen Downloads besteht. Bereits im Frühjahr 2013 habe ich diesem Abmahn-Anwalt per Einschreiben geantwortet, dass er mir diesen Beweis erbringen soll, dass ich diesen Download getätigt habe. Dieser Beweis kam nie. Seit 2013 habe ich auch nichts mehr davon gehört. Nun kommt diese Inkassofirma und fordert zu diesem Fall weiterhin diese Kosten, zzgl. erheblicher Zinsen.

Meine Frage ist daher nun:
Muss ich diesem Inkassounternehmen mitteilen, dass ich mich seit 2013 in der Privatinsolvenz befinde, bzw. ist das insgesamt überhaupt noch wichtig, interessant für mich? Denn dieser Abmahn-Anwalt hat sich seit 2013 nie wieder gemeldet. Dazu habe ich auch nie eine Mahnung oder einen Mahnbescheid bekommen. Diese Abmahnung kam aber vor dem eigentlichen Antrag und noch vor der Eröffnung zur Privatinsolvenz.
Aktuell sehe ich diesen Fall als nochmaligen Versuch einer Geld-Abzocke.
Titel: Antw:Wohlverhaltensphase, RSB und plötzliche Forderung einer Inkassofirma.
Beitrag von: waldi am 08. Juli 2018, 18:32:47
Ich würde diese Forderung als längst verjährt abhaken.
Titel: Antw:Wohlverhaltensphase, RSB und plötzliche Forderung einer Inkassofirma.
Beitrag von: Wandervogel am 08. Juli 2018, 19:00:49
Ansonsten scheint es ja eine Insolvenzforderung zu sein. Also solche hätte sie eigentlich auch in die Insolvenz gehört.

Ich gehe mal davon aus, dass die Schlussverteilung gelaufen ist und die WVP läuft. Ich würde das dem Forderungsinhaber ggf. entsprechend mitteilen.
Titel: Antw:Wohlverhaltensphase, RSB und plötzliche Forderung einer Inkassofirma.
Beitrag von: worse_year_2013 am 09. Juli 2018, 02:59:13
Ich würde diese Forderung als längst verjährt abhaken.

So sehe ich das auch  :neutral:

Ansonsten scheint es ja eine Insolvenzforderung zu sein. Also solche hätte sie eigentlich auch in die Insolvenz gehört.
Ich gehe mal davon aus, dass die Schlussverteilung gelaufen ist und die WVP läuft. Ich würde das dem Forderungsinhaber ggf. entsprechend mitteilen.

Jein. Da zu dieser Sache nie eine Mahnung, oder schlimmer ein Mahnbescheid kam, sich dieser möchtegern Abmahn-Anwalt auch nach der Abmahnung nie wieder gemeldet hat, speziell mit meiner Forderung mir erstmal die Beweise für diesen angeblichen Download zu erbringen, sah ich keine Notwendigkeit das damals dem Treuhänder mitzuteilen, oder hab es damals halt leider vergessen.

Die Frage ist aber aktuell vielmehr: Kann oder wird mir so ein Fall Steine in den Weg legen, so kurz vor der Restschuldbefreiung? Ich habe gar keine Probleme diese Sache an einen Anwalt abzugeben, sollte diese Inkassofirma weiter Stress machen, weil ich eine Rechtsschutzversicherung habe. Ich sehe das derzeit wieder nur als ein Versuch von Geld-Abzocke, ala "mit dem können wir es ja mal wieder versuchen. Vielleicht ist er ja so dumm und zahlt".
Titel: Antw:Wohlverhaltensphase, RSB und plötzliche Forderung einer Inkassofirma.
Beitrag von: KarlPaul am 11. Juli 2018, 08:25:13
Ich würde, wenn die Sachlage so ist der Inkassofirma mitteilen das ich die Forderung bestreite
und deren Klage gelassen entgegensehe. Dann sind die dran.
Kommt ein MB dann musst Du halt widersprechen und dann geht es seinen juristischen Weg.

Aus Höflichkeit kann man ja das Insolvenzverfahren erwähnen mit dem Hinweis das Sie als
erfahrenes Inkasso ja wissen was dies bedeutet... ?

Unabhängig davon steht auch die Frage der Verjährung im Raum.

Für das RSB-Verfahren hat es keine Bedeutung.