Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: mimmi am 24. Mai 2011, 13:13:13
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Hi,
da ich schon mal hier bin,habe ich gleich noch eine Frage.
Die Firma zahlt eine Tageskostenpauschale von 10€ bei Anwesenheit.Sollte ich mal krank sein oder Urlaub haben,bekomme ich die natürlich nicht.
Bisher habe ich diese immer mit mitberechnet bei der Abgabe an den TH. Zu recht?
LG
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Bisher habe ich diese immer mit mitberechnet bei der Abgabe an den TH. Zu recht?
Nein, ist unpfändbar, § 850a Abs. 1 Nr. 3 ZPO.
Führen Sie die Beträge selber an den TH ab?
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JA ich führe selber ab da die Firma davon nichts wissen soll.
Ohje,nun habe ich seit 2008 diese immer mitberechnet. Was sage ich denn nun dem Th wenn ich das nicht weiter abführe an ihn?
Kontakt haben wir keinen,ich zahle nur und schicke ihm die Lohnbescheinigungen alle 3 Monate. Er hat aber auch nichts dazu gesagt. :gruebel:
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wofür wird die gezahlt?
s. andere Frage
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wofür wird die gezahlt?
s. andere Frage
Da für Abwesenheitstage gezahlt wird, bin ich mal von Spesen/Reisekosten ausgegangen. Damit unpfändbar. Aber ich bin natürlich nicht die TEin...
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Für Abwesenheitstage wird NICHT gezahlt.
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Für Abwesenheitstage wird NICHT gezahlt.
Oh, falsch gelesen...
Wofür wird denn dann gezahlt?
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Wofür wird denn dann gezahlt?
Ich habe mal eben im Vertrag geschaut. Dort steht:Tageskostenpauschale:
Zur Abgeltung der mit der Arbeiten verbundenen Aufwendungen (Fahrkosten,Verpflegung,Arbeitskleidung etc.).....
Weiter steht dort:
Unternehmensbekleidung,die aufgrund betrieblicher Vorschriften während der Dienstausübung getragen werden muss,wird von der Firma kostenlos zur Verfügung gestellt.
Also Fahrkosten und Arbeitskleidung werden von der Firma gestellt.Das ist auch so.
Gute Frage nun,abführen oder nicht abführen?
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Ich habe mal eben im Vertrag geschaut. Dort steht:Tageskostenpauschale:
Zur Abgeltung der mit der Arbeiten verbundenen Aufwendungen (Fahrkosten,Verpflegung,Arbeitskleidung etc.).....
Ich beharre jetzt mal auf meinem Standpunkt: Als Aufwandsentschädigung nicht pfändbar. Wie wird das denn bzgl. LSt und SV-Abgaben behandelt?
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Das weiß ich nicht da ich keine abgebe. :dntknw:
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Das weiß ich nicht da ich keine abgebe. :dntknw:
Grds. ein Fehler...
Aber ich meinte eigentlich die Lohnabrechnung vom Arbeitgeber.
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Wird Brutto aufgeführt und mitgerechnet. Das meinstest du doch,oder?
Eine Steuererklärung mache ich deshalb nicht weil das Finanzamt einer meiner Gläubiger ist. Ich hätte ja nichts davon. :neutral:
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das kann aber auch böse enden, wenn das Finanzamt dann eine Schätzung macht, könnten theoretisch mehr Schulden dazu kommen. Und warum willst du nicht deine Steuerscchulden minimieren? Steuererklärungen muss normalerweise auch der TH machen. Und je nach Schuldenhöhe beim Finanzamt, steht dir ja auch irgendwann, wenn alles abbezahlt ist vor Ablauf der Insolvenz in der WVP die Erstattung wieder zu.