Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: mimmi am 24. Mai 2011, 13:13:13

Titel: Tageskostenpauschale Pfändbar?
Beitrag von: mimmi am 24. Mai 2011, 13:13:13
Hi,
da ich schon mal hier bin,habe ich gleich noch eine Frage.
Die Firma zahlt eine Tageskostenpauschale von 10€ bei Anwesenheit.Sollte ich mal krank sein oder Urlaub haben,bekomme ich die natürlich nicht.
Bisher habe ich diese immer mit mitberechnet bei der Abgabe an den TH. Zu recht?
LG
Titel: Re: Tageskostenpauschale Pfändbar?
Beitrag von: Maurice Garin am 24. Mai 2011, 13:18:22
Bisher habe ich diese immer mit mitberechnet bei der Abgabe an den TH. Zu recht?

Nein, ist unpfändbar, § 850a Abs. 1 Nr. 3 ZPO.

Führen Sie die Beträge selber an den TH ab?
Titel: Re: Tageskostenpauschale Pfändbar?
Beitrag von: mimmi am 24. Mai 2011, 13:24:38
JA ich führe selber ab da die Firma davon nichts wissen soll.
Ohje,nun habe ich seit 2008 diese immer mitberechnet. Was sage ich denn nun dem Th wenn ich das nicht weiter abführe an ihn?
Kontakt haben wir keinen,ich zahle nur und schicke ihm die Lohnbescheinigungen alle 3 Monate. Er hat aber auch nichts dazu gesagt. :gruebel:
Titel: Re: Tageskostenpauschale Pfändbar?
Beitrag von: Insokalle am 24. Mai 2011, 19:37:22
wofür wird die gezahlt?
s. andere Frage
Titel: Re: Tageskostenpauschale Pfändbar?
Beitrag von: Maurice Garin am 24. Mai 2011, 19:59:07
wofür wird die gezahlt?
s. andere Frage

Da für Abwesenheitstage gezahlt wird, bin ich mal von Spesen/Reisekosten ausgegangen. Damit unpfändbar. Aber ich bin natürlich nicht die TEin...
Titel: Re: Tageskostenpauschale Pfändbar?
Beitrag von: mimmi am 24. Mai 2011, 20:17:09
Für Abwesenheitstage wird NICHT gezahlt.
Titel: Re: Tageskostenpauschale Pfändbar?
Beitrag von: Maurice Garin am 24. Mai 2011, 20:21:10
Für Abwesenheitstage wird NICHT gezahlt.

Oh, falsch gelesen...

Wofür wird denn dann gezahlt?
Titel: Re: Tageskostenpauschale Pfändbar?
Beitrag von: mimmi am 24. Mai 2011, 21:07:04
Zitat
Wofür wird denn dann gezahlt?

Ich habe mal eben im Vertrag geschaut. Dort steht:Tageskostenpauschale:

Zur Abgeltung der mit der Arbeiten verbundenen Aufwendungen (Fahrkosten,Verpflegung,Arbeitskleidung etc.).....

Weiter steht dort:

Unternehmensbekleidung,die aufgrund betrieblicher Vorschriften während der Dienstausübung getragen werden muss,wird von der Firma kostenlos zur Verfügung gestellt.

Also Fahrkosten und Arbeitskleidung werden von der Firma gestellt.Das ist auch so.
Gute Frage nun,abführen oder nicht abführen?
Titel: Re: Tageskostenpauschale Pfändbar?
Beitrag von: Maurice Garin am 24. Mai 2011, 21:33:13
Ich habe mal eben im Vertrag geschaut. Dort steht:Tageskostenpauschale:

Zur Abgeltung der mit der Arbeiten verbundenen Aufwendungen (Fahrkosten,Verpflegung,Arbeitskleidung etc.).....


Ich beharre jetzt mal auf meinem Standpunkt: Als Aufwandsentschädigung nicht pfändbar. Wie wird das denn bzgl. LSt und SV-Abgaben behandelt?
Titel: Re: Tageskostenpauschale Pfändbar?
Beitrag von: mimmi am 24. Mai 2011, 21:40:22
Das weiß ich nicht da ich keine abgebe. :dntknw:
Titel: Re: Tageskostenpauschale Pfändbar?
Beitrag von: Maurice Garin am 24. Mai 2011, 21:46:51
Das weiß ich nicht da ich keine abgebe. :dntknw:

Grds. ein Fehler...

Aber ich meinte eigentlich die Lohnabrechnung vom Arbeitgeber.
Titel: Re: Tageskostenpauschale Pfändbar?
Beitrag von: mimmi am 24. Mai 2011, 21:56:52
Wird Brutto aufgeführt und mitgerechnet. Das meinstest du doch,oder?
Eine Steuererklärung mache ich deshalb nicht weil das Finanzamt einer meiner Gläubiger ist. Ich hätte ja nichts davon. :neutral:
Titel: Re: Tageskostenpauschale Pfändbar?
Beitrag von: Angestellte80 am 26. Mai 2011, 07:36:31
das kann aber auch böse enden, wenn das Finanzamt dann eine Schätzung macht, könnten theoretisch mehr Schulden dazu kommen. Und warum willst du nicht deine Steuerscchulden minimieren? Steuererklärungen muss normalerweise auch der TH machen. Und je nach Schuldenhöhe beim Finanzamt, steht dir ja auch irgendwann, wenn alles abbezahlt ist vor Ablauf der Insolvenz in der WVP die Erstattung wieder zu.