Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: merlin12 am 10. Oktober 2011, 16:14:06

Titel: Teilzeit 120 Stunden im Monat
Beitrag von: merlin12 am 10. Oktober 2011, 16:14:06
Hallo, ich hab eine gute Freundin und Sie hat einen Teilzeitjob mit 120 Stunden im Monat.Ihr Bruttogehalt liegt bei 1800 Euro.Sie ist jetzt knapp 2 Monate in der Wohlverhaltesperiode.Ihre Frage ist jetzt, reicht dieser Teilzeitjob um die Restschuldbefreiung zu bekommen, oder muß Sie sich einen Vollzeitjob suchen?Sie ist auch schon über 10 Jahre bei dieser Firma und sie würde bei einer Neueinstellung nicht diesen höhen Stundenlohn bekommen.Danke für alle Antworten.
Titel: Re: Teilzeit 120 Stunden im Monat
Beitrag von: horst69 am 10. Oktober 2011, 16:43:29
Nunja, der §295 InsO besagt:

Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen


Ist Ihre Beschäftigung angemessen, das kann ich nicht sagen !

Hat Sie kleine Kinder ?
Könnte Sie in Ihrem Job bei einer Vollzeitstelle mehr verdienen ?

Wenn Sie das könnte, könnte es ein Versagungsgrund nach §295 sein.

Aber wie gesagt,eigentlich zu wenig Info für eine Aussage.
Titel: Re: Teilzeit 120 Stunden im Monat
Beitrag von: horst69 am 10. Oktober 2011, 16:44:13
Nunja, der §295 InsO besagt:

Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen


Ist Ihre Beschäftigung angemessen, das kann ich nicht sagen !

Hat Sie kleine Kinder ?
Könnte Sie in Ihrem Job bei einer Vollzeitstelle mehr verdienen ?

Wenn Sie das könnte, könnte es ein Versagungsgrund nach §295 sein.

Aber wie gesagt,eigentlich zu wenig Info für eine Aussage.

So ist es richtig :biggrin: