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Autor Thema: Teilzeit wegen Kinderbetreuung  (Gelesen 3517 mal)

schnelli

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Teilzeit wegen Kinderbetreuung
« am: 04. Dezember 2013, 14:12:46 »

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder 1-2 Fragen. Seit 11.11.13 befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode.

Im Jan. 2013 habe ich ein 4. Kind bekommen. Ab Januar 2014 geht dieses in die Krippe. Da es sich um einen betriebsnahen Kiga handelt, kommt man da nur einen Platz, wenn man mind. 8 h täglich Betreuungszeit nimmt. Also haben wir das so gemacht. Wir bzw. ich will aber höchstens 5h beanspruchen und auch meine Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle umwandeln für mind. 2 Jahre (50%).

Dieses Vorhaben habe ich meinem Treuhänder mitgeteilt und er antwortete nur lapidar: eigentlich müssen Sie Vollzeit arbeiten. Das weiß ich natürlich auch.

Nun die erste Frage: Soll ich dem Gericht die Fakten mitteilen und entsprechend begründen und damit etwaigen späteren Anfragen seitens meines Gläubigers zuvor kommen oder teile ich dem Treuhänder nur im Januar mit: bin wieder arbeiten, allerdings Teilzeit?

2. Problem: Wenn ich nur Teilzeit arbeite, ergeben sich keine pfändbaren Beträge mehr, außer vielleicht beim Weihnachtsgeld. Kann ich da in Steuerklasse 5 wechseln und nächsten November einfach selbst ausrechnen, was ich in der 4 bekommen hätte und dem Treuhänder entsprechend deklariert überweisen? Er schrieb dazu nur: eigentlich müssen Sie in der 4 bleiben, um keine Gläubiger zu benachteiligen.

So nun hoffe ich, dass jemand damit schon Erfahrung gemacht hat. Meine 3 restlichen Kinder sind übrigens 4, 12, 17 Jahre alt, falls das noch eine Rolle spielt.

Vielen Dank schon mal und viele Grüße
schnelli
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eidechse

Re: Teilzeit wegen Kinderbetreuung
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2013, 16:15:27 »

Ob das Gericht es vorher weiß oder nicht ist relativ egal. Wenn es einen Versagungsantrag gibt, dann muss es entscheiden und kann nicht sagen, ich wusste es doch vorher.

Ein hohes Risiko besteht auf jeden Fall. Insbesondere wenn man berücksichtigt, dass für Ihr Kind im Kiga sowieso mind. 8 h Betreuungszeit genommen werden müssen. Da besteht dann kein Grund nur auf 5 h zu beanspruchen. Das kann nach hinten losgehen.

Ähnlich verhält es sich mit der Steuerklassenwahl.
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Insokalle

Re: Teilzeit wegen Kinderbetreuung
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2013, 19:00:52 »

Ich bin teilweise etwas anderer Ansicht. Der BGH hat seinerzeit entschieden, dass die Obliegenheit einer angemessenen Erwerbstätigkeit neben Kinderbetreuung nach den Maßstäben des § 1570 BGB zu bestimmen ist. Das ist Familienrecht/Unterhaltsrecht. Der allgemeine gefasste Leitsatz einer neueren Entscheidung ändert meiner Meinung nach nichts daran, weil es in dem Fall um die Zahl der Bewerbungen ging. Das bedeutet bis das Kind drei Jahre alt ist, besteht mE keine Erwerbsobliegenheit nach § 295 InsO. Die RSB dürfte nicht versagt werden.

Bei der Umwandlung in Teilzeitarbeit wäre die Frage, ob diese befristet ist und wenn ja wie lang. Wenn die Umwandlung später nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, was ich nicht weiß, könnte ich mir Probleme vorstellen.

Die Steuerklasse würde ich nicht ändern.


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schnelli

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Re: Teilzeit wegen Kinderbetreuung
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2013, 19:59:40 »

Hallo zusammen,

ich sehe das eigentlich auch wie Insokalle. Ich hätte mich ja auch gar nicht um einen Platz benühen müssen und wäre einfach 3 Jahre zu Hause geblieben. Da sagt keiner was? Und wenn ich halbtags arbeite, mit 2 kleinen Kindern ist das nicht ok? Mit 8h Betreuungszeit kann ich sowieso höchstens 75% arbeiten. Ich muss ja mit Pausen 8,5h arbeiten und muss noch vom/zum Kiga um die Mäuse wieder einzusammeln. Und dann sehen die mich den Rest des Tages putzen und Kochen. Das kann ja auch nicht Sinn und Zweck von Kindern sein.

Das mit der Steuerklasse werde ich mir nochmal überlegen. Da rechnen wir halt am Jahresende ab, ab 2014 bekommen wir ja wieder die volle Erstattung selbst.

Die Teilzeit ist wann immer ich möchte wieder aufstockbar. Ich wollte 50% arbeiten bis das Jüngste 3 ist und dann auf 75% gehen. Dann kommt auch das jetzt 4jährige zur Schule. Da weiß ich ja nun noch nicht, wie da die Betreuung aussieht.

Danke in die Runde. Aber es scheinen nicht viele hier zu sein, die mit kleinen Kindern teilzeit arbeiten.

Schnelli
Zu Beginn des Verfahrens sagte mein Treuhänder noch: Vollzeit mit 3 Kindern!!!
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Juno

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Re: Teilzeit wegen Kinderbetreuung
« Antwort #4 am: 11. Dezember 2013, 21:40:38 »

Hallo Schnelli,

ich arbeite mit 3 Kindern halbtags. Meine Jüngste ist vier. Der IV hat sich nie für die Betreuungszeiten interessiert und mich in den 2 Jahren, die das Verfahren jetzt läuft, auch nicht dazu aufgefordert, mehr zu arbeiten. Bei der Eröffnung meinte er, ich dürfte nur nicht Arbeitszeit reduzieren.

Bei mir kommt auch noch hinzu, dass ich alleinerziehend bin. Ob das bei der Erwerbsobliegenheit eine Rolle spielt, weiß ich allerdings auch nicht.

LG, Juno
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