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Autor Thema: Telefonunternehmen macht Ärger  (Gelesen 2747 mal)

miquel

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Telefonunternehmen macht Ärger
« am: 10. März 2014, 14:10:19 »

Hallo zusammen,

im Oktober 2013 habe ich mich von meiner Lebensgefährtin getrennt und bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Im Novmeber 2013 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Ende Oktober habe ich dann unter anderem auch meinen Telefonanschluss (Kündigungsfrist 1 Monat) per Fax gekündigt. Angeblich ist dieses Fax aber nie angekommen.

Ich habe hier noch die Sendebestätigung, aus der Eindeutig herausgeht, dass das Fax bei 02 angekommen ist. (Angeblich aber auf eine falsches Fax) Jedenfalls stellten die mir heute eine Rechnung über 140 Euro weil angeblich keine Kündigung auffindbar wäre.

Gerne würde ich die ganze Sache einfach aus sich beruhen lassen und die Mahnung zu meinem Treuhänder schicken, damit er diesen als weiteren Gläubiger aufnimmt. Meine Frage nun: Geht das? Der Vertrag wurde vor Insolvenzeröffnung unterzeichnet. Aus diesem Vertrag wird nun versucht zu pfänden. Sind das 'neue' Schulden oder noch 'Altlasten'?

Danke
Grüße
Miquel
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waldi

Re: Telefonunternehmen macht Ärger
« Antwort #1 am: 10. März 2014, 18:59:57 »

Ende Oktober gekündigt zu Ende November, also dürfte die November-Rechnung ja noch bezahlt worden sein, oder?

Und alle Rechnungen danach sind eindeutig nach Insolvenzeröffnung entstanden, also neue Schulden.
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eidechse

Re: Telefonunternehmen macht Ärger
« Antwort #2 am: 12. März 2014, 17:04:48 »

Es fragt sich ja, was eigentlich das Schicksal von laufenden Verträgen ist. Da fällt die rechtlich richtige Handhabung mit der Praxis in der Regel allerdings auseinander.

Im Regelfall enden sämtliche Verträge nämlich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahren, weil sich dies aus §§ 103 ff. InsO so ergibt. Oftmals schreibt der IV die Gläubiger jedoch an und teilt mit, dass zwar gem. § 103 InsO die Erfüllung abgelehnt wird, aber keine Einwände gegen die Fortsetzung des Vertrages mit dem Schuldner bestehen. Das allein würde jedoch nicht zu einem Wiederaufleben des Vertrages führen, sondern man bräuchte noch im Prinzip eine Handlung des Schuldners. (Das könnte z.B. das Telefonieren über die Telefonnummer sein.)

Wenn im Übrigen schon veruscht wird zu pfänden, dann müsste doch bereits ein Vollstreckungstitel vorliegen. Gibt es bereits einen Vollstreckungsbescheid? Wenn ja, warum wurde gegen den vorangehenden Mahnbescheid und dann gegen den Vollstreckungsbescheid nichts unternommen?
Gespeichert
 

tomwr

Re: Telefonunternehmen macht Ärger
« Antwort #3 am: 13. März 2014, 00:02:46 »

Gerne würde ich die ganze Sache einfach aus sich beruhen lassen und die Mahnung zu meinem Treuhänder schicken, damit er diesen als weiteren Gläubiger aufnimmt. Meine Frage nun: Geht das? Der Vertrag wurde vor Insolvenzeröffnung unterzeichnet. Aus diesem Vertrag wird nun versucht zu pfänden. Sind das 'neue' Schulden oder noch 'Altlasten'?

Danke
Grüße
Miquel

Ja, würde ich nachmelden. Und die Nachweise beifügen, dass der Anschluss ordnungsgemäß gekündigt wurde. Wenn der Vertragspartner die Kündigung nicht anerkannt hat, sehe ich da mal kein Problem. Vermutlich war das wohl ein Festnetzanschluss, da hier im Zusammenhang mit einem Wohnungsauszug berichtet wurde.

Ich würde den Gläubiger auch informieren, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und wo er seine Forderung anmelden kann.
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