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Autor Thema: TH fast nicht zu erreichen, ist das normal?  (Gelesen 1901 mal)

Archimedes

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TH fast nicht zu erreichen, ist das normal?
« am: 22. August 2011, 12:40:13 »

Hallo,

habe mal wieder Fragen an Euch, zwecks der Wohlverhaltensphase in der meine Mutter steckt:

Ist das normal, dass, wenn man Fragen an den TH hat, einen anderen Anwalt beauftragen muss? Meine Mutter ist sich sehr sehr unsicher und hat unheimlich viel Angst, irgendetwas verkehrt zu machen. Diese Unsicherheit prägt mittlerweile ihre ganze Lebenssituation. Gutes Zureden und Aufmuntern meinerseits hilft da wenig. Deshalb bin ich schon sehr froh, diese Plattform gefunden zu haben, weil Ihr ihr mit Euren Antworten schon sehr gut helft.
Trotzdem hatte sie bei ihrer TH angerufen um einige Fragen zu klären und da bekommt sie von der Sekretärin die Antwort, dass sie sich bitte einen Anwalt nehmen soll um ihre Fragen zu klären. Ziemlich komisch, oder? Vor allem, wie soll sie den denn bezahlen?

Dann noch was: Ich hatte ja schon mal nachgefragt wegen der Autoversicherung und dem Stromanbieter. Meine Mutter erzählte mir jetzt, dass ihre TH damals alle Unterlagen zwecks Auto haben wollte und dass sie jedes Jahr den Beleg der KFZ-Steuer und der Haftpflichtversicherung zu ihr schicken muss. Wenn jetzt die Versicherung günstiger wird, ist es ja auch auf dem Beleg sichtbar, dementsprechend kann doch die Th das Geld verlangen.

So hat sie es nämlich auch mit dem Strom gemacht. Mama hatte letztes Jahr von Eon Geld zurückbekommen, dass aber gleich an die TH abgeführt wurde. Mama hatte von der Rückerstattung gar nichts. Wenn sie jetzt umzieht und es läuft die Abrechnung über dem Vermieter, hat meine Mutter jetzt Angst, dass die TH den neuen Vermieter anschreibt um erstens zu erfahren, welche Stromkosten monatlich abgeführt werden und zweitens evtl Rückerstattungen an sie abgeführt werden müssen.

Alle zwei Jahre findet ja immer so eine Neuberechnung statt, die war jetzt erst im Juli. Sämtliche Unterlagen musste eingereicht werden und nachdem es ja eine "super" Rentenerhöhung von vier Euro gab, wurde das Abführen des Geldes natürlich auch erhöht - was aber in keinem Verhältnis stand, ist aber ok.
Findet dann wieder eine Neuberechnung statt, weil sich die Nebenkosten ja verringern? Es sind ja jetzt die letzten zwei Jahre und man will ja keine Fehler machen....   :rougi:

Gruß Archimedes
Gespeichert
Es ist keine Schande hinzufallen,
aber es ist eine Schande,
einfach liegenzubleiben!
 

tomwr

Re: TH fast nicht zu erreichen, ist das normal?
« Antwort #1 am: 22. August 2011, 14:22:31 »

Sofern keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fallen auch Rückzahlungen aus Nebenkosten o.ä. oder Kaution nicht unter die Abtretungserklärung des TH. Der Insolvenzbeschlag fällt ja weg. Da wird vieles einfacher.

Deine Mutter braucht eigentlich nur §295 InsO beachten:

Zitat
§ 295 Obliegenheiten des Schuldners
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2. Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3. jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4. Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.

(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

Nummer 1 (Arbeit) dürfte wohl nicht mehr relevant sein als Rentnerin.

Und in der Tat treffen den TH keine Beratungspflichten. Kann man bei EUR 119 Mindestvergütung vielleicht auch nicht unbedingt erwarten.
Gespeichert
 

Insoman

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Re: TH fast nicht zu erreichen, ist das normal?
« Antwort #2 am: 22. August 2011, 16:00:40 »

Zitat
Findet dann wieder eine Neuberechnung statt, weil sich die Nebenkosten ja verringern? Es sind ja jetzt die letzten zwei Jahre und man will ja keine Fehler machen....
Die Pfändungstabelle nach § 850 c ZPO geht durchweg von pauschalierten Ausgaben für die Lebenshaltungskosten aus. Eine Absenkung der Nebenkosten wirkt sich keinesfalls auf die Höhe der Pfändungsgrenzen aus.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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