"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???  (Gelesen 2714 mal)

merlin12

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
« am: 05. August 2011, 11:08:01 »

hallo ich bin neu hier und ich hab da mal eine frage.meine insolvenz ist bald zu ende und ich hab mich auch immer schön an alle pflichten gehalten.jetzt ist mir aber ein fehler passiert...leider!ich bin im märz umgezogen und habe diese auch dem IV mitgeteil, aber leider nicht dem amtsgericht.ich dachte es reicht wenn ich denn IV die neue adresse mitteile.ich hab den fehler erst heute bemerkt...heul.was kann ich jetzt noch machen?bin echt in panik.bitte um hilfe.
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
« Antwort #1 am: 05. August 2011, 11:11:16 »

ich würde mir keine all zu großen gedanken machen!

melden sie es nach und gut ist.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

merlin12

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
« Antwort #2 am: 05. August 2011, 11:12:39 »

danke für die antwort, aber macht das dann nicht alles noch schlimmer für mich??
Gespeichert
 

Achdujeh

  • Gast
Re: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
« Antwort #3 am: 05. August 2011, 11:41:42 »

danke für die antwort, aber macht das dann nicht alles noch schlimmer für mich??
Nein, im Prinzip bist du ja für das Amtsgericht über den TH erreichbar gewesen. Also, wie von Fallera geschrieben, eine Mitteilung an das Gericht, vielleicht mit einer kurzen Entschuldigung und dem Hinweis, dass der TH umgehend informiert worden war.

FG Achdujeh
Gespeichert
 

pfpisa

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32
Re: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
« Antwort #4 am: 05. August 2011, 16:20:04 »

Genau das ist mir auch passiert. Hatte vergessen das Gericht zu informieren. Habe dieses dann nachgeholt und mich dafür entschuldigt. Ohne weitere Probleme.
 :cheesy:


Gespeichert
 

pringel2001

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
« Antwort #5 am: 20. August 2011, 14:45:21 »

Hallo,
habe den Umzug direkt am Umzugstag dem Treuhänder gemeldet und eine Email bekommen mit dem Dank für die Info und, dass sie es dem Gericht melden werden. Muss ich es trotzdem auch melden, oder ist es für mich so ok?

Danke und Gruß
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Umzug nur dem IV gemeldet.....was nun???
« Antwort #6 am: 20. August 2011, 15:03:14 »

Da es ihre Pflicht ist, würde ich unabhängig vom o.k. des Th trotzdem noch an das Gericht Meldung machen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz