Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Trulla am 05. September 2011, 17:26:26

Titel: TH fordert Einkommensnachweise von 2010+
Beitrag von: Trulla am 05. September 2011, 17:26:26

Danke für die Antwort,

wenn mein TH die Unterhaltspflicht bei Gericht prüfen läßt und sich rausstellt, das ich bzw. mein AG
zuwenig an den TH überwiesen hat- würde dies zur Versagung der RSB führen?-zumal ich die Beträge
auch nicht nachzahlen könnte( da alles gepfändet wird)
Ich bin jetzt im 4 Jahr der WVP. Könnten die Beträge nachgezahlt werden? Oder wie könnte man dies
händeln?

Wird vom Gericht nicht angezeigt, das ich dies meinen TH mit Lehrbeginn hätte melden müssen, damit es nicht zu so einer Lage kommt?
 
Kann man mir den Vorwurf machen, das ich den AG nochmals informieren hätte müssen, das mein Kind in der
Lehre  sich befindet und eine Ausbildungsvergütung bekommt?
Ich habe vom dem AG keinen schriftlichen Beweis oder einen Zeugen, das er die Information erhalten hat!

Titel: Re: TH fordert Einkommensnachweise von 2010+
Beitrag von: Fallera am 06. September 2011, 07:18:22
Das ist jetzt glaub ich das 4 mal, dass sie die gleiche Frage in mehreren Beiträgen stellen!

Bitte führen Sie nur 1 Thread zum gleichen Thema!

Close!