Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Trulla am 05. September 2011, 14:14:45

Titel: TH fordert Einkommensnachweise von 2010
Beitrag von: Trulla am 05. September 2011, 14:14:45
Hallo,

mein TH hat mich schriftlich aufgefordert-meine Einkommensnachweise ab 08/2010 zu schicken.
Mein AG führt den pfändbaren Betrag an den TH ab.
Muss ich die mtl.Gehaltsabrechnungen meinen TH zuschicken?
Ab 07/11 hat mein Kind ausgelernt und ab Aug.2011 eine Anstellung gefunden, so dass ich nicht mehr
unterhaltspflichtg bin. Mit Beendigung der Lehre und Anstellung habe ich meinen AG
die Veränderung gemeldet-der AG hat die Pfändung erhöht.
Bei Lehrbeginn hat mein Kind eine Ausbildungsvergütung erhalten was dem AG gemeldet wurde-aber
der AG hat dies nicht berücksichtigt und den alten Betrag weiter abgeführt.
Durch das Einkommen meines Kindes hätte sich meine Unterhaltspflicht verringen müssen und ein
höher Betrag abgeführt werden müssen an den TH.?

Wenn ich die Gehaltsnachweise an den TH schicke wird dieser u.a. fragen ob mein Kind keine Ausbildungs
vergütung bekommen hat!!
Wie soll ich mich dazu verhalten um ausserdem nicht meine RSV zu verlieren?

Besten Dank im vorraus.




Titel: Re: TH fordert Einkommensnachweise von 2010
Beitrag von: Insoman am 05. September 2011, 14:31:26
Zitat
Muss ich die mtl.Gehaltsabrechnungen meinen TH zuschicken?

Wenn er Sie aufgefordert hat...ja.

Zitat
Durch das Einkommen meines Kindes hätte sich meine Unterhaltspflicht verringen müssen und ein
höher Betrag abgeführt werden müssen an den TH.?

Nein. wenn der TH dies erreichen will, muss er erst einen Antrag bei Gericht stellen.
Ob und inwieweit sich das Einkommen Ihres Sohnes auf Ihre pfändbaren Anteile niederschlägt, wird dann dort entschieden.

Auf sein Nachfragen müssen Sie dem TH Angaben zur Ausbildungsvergütung machen. Ohne Aufforderung sind Sie zu dergleichen nicht verpflichtet.
Keine Sorge wegen der RSB!
Titel: Re: TH fordert Einkommensnachweise von 2010
Beitrag von: Trulla am 05. September 2011, 15:15:03
Danke für die schnelle Antwort.

Wenn mein TH die Unterhaltspflicht bei Gericht prüfen läßt und sich rausstellt, das
zuwenig überwiesen wurde-ist dann die RVS nicht verloren!?- zumal ich die Beträge für
die 3 Jahre/Lehrzeit nicht nachzahlen könnte.
Oder wie könnte man dies dann händeln?

Wird mir vom Gericht nicht angezeigt - das ich dies meinen TH mit dem Lehrbeginn
hätte melden müssen, damit es nicht zu so einer Lage kommt?
Kann man mir nicht den Vorwurf machen, das ich den AG nochmals hätte informieren müssen
das mein Kind in der Lehre ist und eine Ausbildungsvergütung bekommt.
Ich habe gegenüber meinen AG keinen Beweis das ich dies gemeldet habe.
Titel: Re: TH fordert Einkommensnachweise von 2010
Beitrag von: Fallera am 06. September 2011, 07:25:04
Wenn mein TH die Unterhaltspflicht bei Gericht prüfen läßt und sich rausstellt, das
zuwenig überwiesen wurde-ist dann die RVS nicht verloren!?

- Nein! Denn das Gericht entscheidet in dem Fall nicht ob zu wenig überwiesen wurde, sondern ob Ihr Kind weiterhin als Unterhaltsberechtigt angesehen werden kann! Eine evtl. Neuregelung gilt nicht Rückwirkend sondern ab Beschlussdatum des Gerichts.

Wird mir vom Gericht nicht angezeigt - das ich dies meinen TH mit dem Lehrbeginn
hätte melden müssen, damit es nicht zu so einer Lage kommt?
Kann man mir nicht den Vorwurf machen, das ich den AG nochmals hätte informieren müssen

- 2x Nein! Angaben zu Einkünften von Angehörigen müssen Sie nur auf Aufforderung des Gerichtes machen und nicht von sich aus!