Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: wollter001 am 08. Mai 2011, 20:29:35

Titel: TH hat 1 Insolvenzgläubiger bevorzugt
Beitrag von: wollter001 am 08. Mai 2011, 20:29:35
Liebe Forum !

Verfahren eröffnet am 02.07.2008 bin seit 04.08.2010 in der WVP (IK) 3 Gläubiger, nach meiner Reschärschen und Aufstellung von Pfändungskontoübersicht, habe ich festgestellt das meiner TH bis Schlusstermin  gem. § 197 Inso 1 Insolvenzgläubiger bevorzugt hat, und Forderungen in volle Höhe aus der Insolvenzmasse überwiesen hat. Meine Frage ist, darf TH das machen ? Von Schuldner Seite, darf man keinem Insolvenzgläubiger Sondervorteil verschaffen, sonst ist die Restschuldbefreiung gefährdet.

Mit freundlichen Grüßen
wollter 001

Titel: Re: TH hat 1 Insolvenzgläubiger bevorzugt
Beitrag von: Insokalle am 09. Mai 2011, 11:39:16
Haben Sie auch geprüft, ob der Gläubiger vielleicht Sicherungsrechte o.ä. hatte?
Titel: Re: TH hat 1 Insolvenzgläubiger bevorzugt
Beitrag von: Der_Alte am 09. Mai 2011, 19:01:28
Die Verteilung, die der TH vornimmt, wird vom Insolvenzgericht geprüft und die Gläubiger bekommen entsprechend den Verfahrensabschnitten Kenntnis über die Einnahmen und Ausgaben auf dem Treuhandkonto. Bei Unregelmäßigkeiten können sie den TH vom Gericht überprüfen und sogar absetzen lassen. Von daher ist davon auszugehen, dass sich der Treuhänder bei der Auszahlung an die Gläubiger keine Unregelmäßigkeiten leisten wird, da diese ihn  außerdem ersatzpflichtig machen.

Wie Insokalle schon schrieb dürfte es sich um einen absonderungsberechtigten Gläubiger gehandelt haben.