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Autor Thema: TH informiert Arbeitgeber falsch  (Gelesen 6889 mal)

eidechse

Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #20 am: 19. August 2013, 18:10:28 »

@ Der Alte

Zitat
Genau hier haben Sie es gesagt.

Nö, habe ich in diesem Sinne nicht. Wenn der AG bei uns anrufen würde und in etwa folgendes mitteilt:

"Der Schuldner sagt, dass er nun verheiratet ist. Ich werde nun eine UVP berücksichtigen. Stimmt das?"

Dann wäre diese Antwort

Zitat
Unser Büro hätte in einem solchem Fall dem AG, wenn nichts von einer Heirat bekannt ist, auch gesagt, dass hier nichts bekannt ist und bis zum Nachweis wir davon ausgehen, dass keine Unterhaltspficht zu berücksichtigen ist.

mit Sicherheit keinerlei Bestimmung über irgendwelche Unterhaltspflichten. Sie können doch den Fall, der betachtet wird, nicht außen vor lassen. Und das war nunmal der Anruf des AG beim TH, der wissen wollte, wie viele UVP denn nun zu berücksichtigen sind. Sprich der AG wollte sich vom TH einen Freifahrtschein holen, und den gibt es nunmal nicht, wenn der TH nicht weiß, dass eine Heirat erfolgt ist.

Zitat
Eine andere Frage wäre, ob es trotzdem in irgendeiner Form Ersatzansprüche gegen den TH gibt

Wie wollen Sie diese denn begründen, wenn nur der AG für die korrekte Ermittlung der Pfandbeträge verantwortlich ist?
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teute

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #21 am: 21. August 2013, 07:47:04 »

Hallo

habe den den Arbeitgeber am Montag das Schreiben des T H
gefaxt .
 Habe aber vorher die Buchhaltung angerufen und denen das noch mal nett gesagt wie das eigentlich zu laufen hat.

Die Reaktion darauf :

Markleiter rief mich an und wollte mich zusammenfalten.

Die Personalabteilung hat bei ihm angerufen und gesagt was ich für ein Tamtam veranstalte und ich würde versuchen
alle gegeneinander auszuspielen. :rougi:

Ich sollte mal an meinen Arbeitsplatz denken .

Das würde jetzt erst mal geprüft und das kann dauern .
Es gibt erstmal kein Geld mehr.
Und ich soll den Ball mal schön flach halten.

Das dazu

teute


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eidechse

Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #22 am: 21. August 2013, 11:47:50 »

Nach den Erfahrungsberichten, die ich so kenne, ist das leider die Wirklichkeit, die sich bei einigen AG zeigt und nichts mit den tatsächlich bestehenden Verpflichtungen zu tun hat. Der AG ist im Regelfall nicht sonderlich begeistert, wenn der AN ihn auf Fehler hinweist.

Ich drück die Daumen, dass sich der AG wieder einkriegt.

Im hoffe ich nicht, dass der AG jetzt das komplette Gehalt einfriert. Das wäre auf jeden Fall nicht rechtmäßig. Hilft Ihnen aber im "zwischenmenschlichen" Verhältnis zu Ihrem AG auch nicht weiter.

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