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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: TH informiert Arbeitgeber falsch  (Gelesen 6883 mal)

teute

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TH informiert Arbeitgeber falsch
« am: 11. August 2013, 10:13:41 »

Hallo,

Mein Arbeitgeber zahlt mir zu wenig aus .
Geheiratet am 26.4.13
Lohnsteuerklasse 4
Schriftlich eine Unterhaltspflichtige Person angegeben.
Lohnsteuerklasse 4/4 ab 1.5.13
Bin in der Wohlverhaltensphase.

Arbeitgeber beim Th angerufen ( Vorzimmerdamen )

Meinen Arbeitgeber wurde folgendes gesagt :

die Heirat hätte ich denen unverzüglich mitteilen müssen.
Unterhaltspflichtige Person gibt es nicht,ich könnte das nicht selber entscheiden.
Es gibt verschiedene Urteile die das so sehen.

Das ist doch nicht richtig oder ?

Mein Arbeitgeber weigert sich jetzt natürlich meine Frau als Unterhaltspflichtige Person anzuerkennen.
 Und nun ? Was kann ich jetzt machen ?

Bin doch weil ich in der Inso bin nicht recht oder ehrlos.

Bringt das was ,am Montag mal dahin zu fahren und mit denen mal ein paar Takte reden ?

teute

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Der_Alte

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #1 am: 11. August 2013, 14:00:26 »

Warum jetzt ein neuer Thread. Es ist doch bereits alles gesagt. Wenn sich der Arbeitgeber derart stur stellt, ist die entscheidende Instanz das Arbeitsgericht.
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teute

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #2 am: 11. August 2013, 15:23:38 »

hallo,
jetzt geht es doch darum ,das der Arbeitgeber vom TH falsch
Informiert wurde.
Dem Arbeitgeber bleibt doch keine andere Möglichkeit
als das zu machen was der TH sagt.
oder sehe ich das alles falsch ?

Will mich nur nicht in die Nesseln setzen

teute
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Der_Alte

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #3 am: 12. August 2013, 08:27:18 »

Ob der Arbeitgeber sich beim Treuhänder falsch informiert oder ein Gesetz falsch auslegt, es ist völlig egal. Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer für die korrekte Auszahlung der Bezüge. Und deshalb muss man sich mit ihm direkt auseinandersetzen. Das gilt auch im Insolvenzverfahren.
Kommt man dabei zu keiner Einigung, ist das Arbeitsgericht die entscheidende Instanz, wie bei jeder anderen falschen Lohnabrechnung auch.

Auf das Insolvenzverfahren hat das keinen Einfluß und der Treuhänder hat - wie schon im anderen Thread geschrieben, keine Deutungshoheit. Die Unterhaltsberechtigten sind gesetzlich geregelt, die Nichtberücksichtigungsregeln auch. Egal, was der Treuhänder sagt, diese Regeln sind vom Arbeitgeber einzuhalten. Tut er es nicht, macht er sich mit großer Wahrscheinlichkeit schadenersatzpflichtig.
Ob und wie er Gelder, die er fehlerhaft an den Treuhänder gezahlt hat, zurückholen kann, ist übrigens auch sein Problem.

Wenn Ihr Arbeitgeber sich also weiterhin quer stellt, müssen Sie ihn halt beim Arbeitsgericht verklagen.
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Insokalle

Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #4 am: 12. August 2013, 10:50:19 »

Und dabei ggf. auf Ausschlussfristen achten.


Dem Arbeitgeber bleibt doch keine andere Möglichkeit
als das zu machen was der TH sagt.
oder sehe ich das alles falsch ?
Ja.
Wo kämen wird denn da hin? Auch ein TH hat die gesetzlichen Regelungen zu beachten. Diese Unterhaltsgeschichten wurden hier schon oft genug erklärt.
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teute

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #5 am: 13. August 2013, 09:08:06 »

Hallo,
Hier mal mein Erlebnissbericht zum obigen Thema.

Am Montag noch mal mit den Arbeitgeber gesprochen.
Denen sind die Hände gebunden,da das BGH Urteil laut deren Anwalt eine Einzelfall
Entscheidung war.

Dann mit einem Anwalt gesprochen.
Grundsätzlich kann ich den Arbeitgeber verklagen aber das dauert dann mehrere Monate
bis ein Urteil gefällt wird.Ob sich das lohnt für 1000 € meinen Arbeitsplatz zu
gefährden sei eine andere Frage.

Ich dann hin zum TH. Bin von der Vorzimmerdame empfangen worden.
Ihr das mit der Lohnabrechnung versucht zu erklären.
Ihre Meinung dazu :
Ich hätte die Heirat anzeigen müssen und der TH entscheidet was zu machen ist und kein anderer.
Meinen Einwand das das so nicht stimmt bügelte Sie mit den Worten ab " Ich kenne mich da doch wohl besser aus als Sie "
Wenn mir das nicht passt sollte ich einen Termin mit den TH vereinbaren.
Jetzt kommt das schärfste . Ich sollte einen Termin telefonisch im Seketariat vom TH machen aber , nicht da sondern sollte noch Hause fahren
und einen Termin telefonisch vereinbaren.
Ich habe mich dann nur umgedreht und bin gegangen.

Mein nächster Weg dann zum Inso Gericht.
Nett waren die versuchten mir auch zu helfen.
Aber im Prinzip sagten die auch fast das gleiche.
Der TH entscheidet.
Die Rechtspflegerin schrieb sich das alles auf,erklärte mir das alles was ich wissen wollte.
Sie wollte auch den TH anschreiben.

Dann noch einen Termin mit einem Insolvenzberater in unserer Stadt gemacht.
Der macht auch viele Privat Insolvenzen die er vom Gericht bekommt.
Der sagte mir das ich im Prinzip recht hätte,das der TH aber am längeren Hebel sitzt.
Und ob sich das lohnen würde wegen 1000 € eventuell meine Restschuld zu gefährden oder einen langen Prozessweg zu gehen.
Da ich noch 23 Monate hätte und das auf sich nehmen hält er nicht für so gut.

Ich habe dann meine Lohn und Krankengeld Abrechnung nebst Heiratsurkunde zum TH geschickt.
Mal sehen was kommt.

Recht haben oder Recht bekommen, man sieht das hier.
2 verschiedene paar Schuhe.





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Der_Alte

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #6 am: 13. August 2013, 09:24:02 »

Wenn Sie hier in Streit gehen, gefährden Sie Ihre RSB nicht. Denn es ist kein Obliegenheitsverstoß, sein Recht bekommen zu wollen.

Eine Klage beim Arbeitsgericht wird im Regelfall sehr kurzfristig gehen, das kann in wenigen Wochen erledigt sein.

Ich würde mir jedenfalls keine 1000 € so einfach durch die Lappen gehen lassen. Und der Treuhänder kann ja gerne eine andere Auffassung haben, die entscheidende Instanz ist das Arbeitsgericht. Und da ist er noch nicht einmal Prozessbeteiligter.

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teute

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #7 am: 13. August 2013, 09:35:44 »

hallo,
Das stimmt ja alles so wie Sie das sagen.

Nur ist das Problem so ,das dann das Arbeitsklima vergiftet werden würde.
Arbeite bei einer Baumarktkette mit ca 4000 Mitarbeiter. ( Nicht Praktiker ) .
Und dann könnte irgendwie mal die Kündigung kommen , wenn man einen los werden will schaftt man das immer auch wenn dann eine Abfindung kommt.
Bin 60 Jahre und bekomme doch wohl keinen neuen Job mehr.

Und das alles wegen einer Tipze vom TH.
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Der_Alte

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #8 am: 13. August 2013, 09:40:41 »

Ich teile aufgrund der Größe des Arbeitgebers Ihre Befürchtung nicht. Ihr Unternehmen hat doch einen Betriebsrat. Haben Sie schon mal mit denen gesprochen? Wenn Sie den Betriebsrat auf Ihrer Seite haben, ist a) das Verhandeln mit der Geschäftsleitung einfacher und b) eine Kündigung für den Arbeitgeber schwieriger.
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eidechse

Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #9 am: 13. August 2013, 10:07:29 »

Für mich ist nicht so ganz klar, ob teute den TH überhaupt vorher mal von seiner Heirat unterrichtet und durch Vorlage einer Kopie der Heiratsurkunde diese auch belegt hat. Wenn dies nämlich erst jetzt gelaufen sein sollte, dann ist es kein Wunder, dass der TH erstmal drauf besteht, dass es keine Unterhaltspflichten gibt.
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teute

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #10 am: 13. August 2013, 15:50:21 »

1 wir haben keinen Betriebsrat.

2 ich muss in der Wohlverhaltensphase den TH nicht mitteilen das ich geheiratet habe.

teute
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Insokalle

Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #11 am: 13. August 2013, 17:46:33 »

Das ändert nichts daran, dass ein TH eben nicht mir nichts dir nichts bestimmen kann, wer zu den unterhaltsberechtigten Personen gehört oder nicht. Über § 292 und § 36 InsO gilt auch § 850c ZPO in der WVP und damit automatisch die Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens. Zu den unterhaltsberechtigten Personen gehört nun mal auch die Ehefrau. Wenn der TH meint, eine der Personen sei nicht zu berücksichtigen, zB wegen eigener Einkünfte, muss er einen Antrag ans Gericht stellen, damit dieses darüber befinden kann.
So einfach ist das. Wenn der Arbeitgeber zu blöd für eigene Prüfungen ist und alles glaubt, was man ihm erzählt, muss er eben verklagt werden.


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eidechse

Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #12 am: 14. August 2013, 13:06:13 »

Zitat
ich muss in der Wohlverhaltensphase den TH nicht mitteilen das ich geheiratet habe.

Wenn er Auskunft verlangt dann schon.

Mal abgesehen davon, dass man sich Probleme ersparen kann, wenn man von vornherein Informationen weiter gibt. Dann hätte wohlmöglich auch nicht die Aussage gegenüber dem AG stattgefunden. Unser Büro hätte in einem solchem Fall dem AG, wenn nichts von einer Heirat bekannt ist, auch gesagt, dass hier nichts bekannt ist und bis zum Nachweis wir davon ausgehen, dass keine Unterhaltspficht zu berücksichtigen ist.
« Letzte Änderung: 14. August 2013, 13:08:01 von eidechse »
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Der_Alte

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #13 am: 14. August 2013, 13:25:25 »

Mal abgesehen davon, dass man sich Probleme ersparen kann, wenn man von vornherein Informationen weiter gibt. Dann hätte wohlmöglich auch nicht die Aussage gegenüber dem AG stattgefunden. Unser Büro hätte in einem solchem Fall dem AG, wenn nichts von einer Heirat bekannt ist, auch gesagt, dass hier nichts bekannt ist und bis zum Nachweis wir davon ausgehen, dass keine Unterhaltspficht zu berücksichtigen ist.

Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber, z.B. durch Vorlage einer Heiratsurkunde, den notwendigen Nachweis erbracht hat, hat dieser die Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person (UB) zu berücksichtigen, egal, ob es dem TH bekannt ist oder nicht. Der TH hat keinerlei Befugnisse, die Anzahl der UB zu bestimmen. Er braucht deshalb auch nicht darüber informiert zu werden.
Kraft welcher Rechtfertigung meinen eigentlich die TH, sie hätten hier irgendeine Mitwirkungsmöglichkeit. Der Drittschuldner hat nach Gesetzeslage zu handeln und der TH hat diese Berechnung (deren Richtigkeit ich voraussetze) hinzunehmen. Und damit erübrigt sich für die Treuhänder jegliche Aussage, welche Unterhaltsberechtigungen zu akzeptieren sind.
TH haben einzig die Möglichkeit, Anträge nach § 850 c Abs. 4 ZPO zu stellen und die Nichtberücksichtigung anzuregen. Mehr aber auch nicht!
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teute

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #14 am: 14. August 2013, 16:19:23 »

hallo

Alles eine vertrackte Sache jetzt.
auf jeden fall hat meine Frau im Juli und August kein Einkommen.

Eventuell bekommt Sie vom Arbeitsamt eine Nachzahlung.

Habe jedenfalls den TH das jetzt mitgeteilt und eine Heiratsurkunde
dabei getan .
Bin jetzt mal gespannt was kommt.

aber erst mal danke für die vielen Antworten.

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #15 am: 14. August 2013, 16:25:28 »

hallo

das hatte ich noch vergessen zu schreiben.

Wie Eidechse das schreibt muss oder sollte man den TH informieren.
Da Sie wie ich glaube auch bei einem Inso Verwalter arbeitet.
Die gleiche Mitteilung habe ich auch von meinen erhalten und so
sagten man mir das auch beim Inso Gericht :rougi:

teute
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eidechse

Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #16 am: 16. August 2013, 16:54:31 »

@ Der Alte

Mal abgesehen davon, dass man sich Probleme ersparen kann, wenn man von vornherein Informationen weiter gibt. Dann hätte wohlmöglich auch nicht die Aussage gegenüber dem AG stattgefunden. Unser Büro hätte in einem solchem Fall dem AG, wenn nichts von einer Heirat bekannt ist, auch gesagt, dass hier nichts bekannt ist und bis zum Nachweis wir davon ausgehen, dass keine Unterhaltspficht zu berücksichtigen ist.

Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber, z.B. durch Vorlage einer Heiratsurkunde, den notwendigen Nachweis erbracht hat, hat dieser die Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person (UB) zu berücksichtigen, egal, ob es dem TH bekannt ist oder nicht. Der TH hat keinerlei Befugnisse, die Anzahl der UB zu bestimmen. Er braucht deshalb auch nicht darüber informiert zu werden.
Kraft welcher Rechtfertigung meinen eigentlich die TH, sie hätten hier irgendeine Mitwirkungsmöglichkeit. Der Drittschuldner hat nach Gesetzeslage zu handeln und der TH hat diese Berechnung (deren Richtigkeit ich voraussetze) hinzunehmen. Und damit erübrigt sich für die Treuhänder jegliche Aussage, welche Unterhaltsberechtigungen zu akzeptieren sind.
TH haben einzig die Möglichkeit, Anträge nach § 850 c Abs. 4 ZPO zu stellen und die Nichtberücksichtigung anzuregen. Mehr aber auch nicht!

Wo stand denn bitte in meinem Beitrag, der von Ihnen zitiert wird, dass der TH die Befugnis hat zu bestimmen wer als Unterhaltspflicht zu berücksichtigen ist. Das habe ich nie behauptet.

Wenn der TH nichts von einer Heirat weiß, dann wird er, wenn er nicht selbst in die Haftung kommen möchte, dem AG wohl kaum einen Freifahrtschein ausstellen.

Wie gesagt, manche Probleme stellen sich einfach nicht, wenn man letzten Endes alle Stellen, die irgendwie involviert sind rechtzeitig und umfassend informiert. Dann kann man sich Diskussionen sparen.

Im Übrigen würde ich auch nicht in jedem Fall darauf setzen, dass der jeweilige Schuldner in der WVP nicht verpflichtet ist, dem TH Bescheid zu sagen, wenn sich an seinen persönlichen Verhältnisses, die Auswirkungen auf die Pfandbeträge habe, etwas ändert. Die Organisation bei den TH ist in der Regel auch darauf gerichtet sich selbst möglichst im Fall der Fälle nicht angreifbar zu machen. Von daher wird meiner Vermutung nach bei allen Insolvenzbüros den Schuldner ein Schreiben übergeben werden, worin genau diese Auskünfte angesprochen sind und darauf hingwiesen wird, dass das für die gesamte Laufzeit von Insolvenzverfahren und WVP gilt. Ganz genaue werden dem Schuldner noch extra zu Beginn der WVP ein gesondertes Schreiben schicken. Erfahrungsgemäß vergessen so einige Schuldner, dass Sie mal so ein Schreiben erhalten haben.
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Der_Alte

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #17 am: 17. August 2013, 09:04:00 »

Zitat
Unser Büro hätte in einem solchem Fall dem AG, wenn nichts von einer Heirat bekannt ist, auch gesagt, dass hier nichts bekannt ist und bis zum Nachweis wir davon ausgehen, dass keine Unterhaltspficht zu berücksichtigen ist.

Genau hier haben Sie es gesagt. Ob dem TH die Heirat bekannt ist oder nicht, ist doch völlig egal. Wenn dem Drittschuldner ein Nachweis vorliegt, hat er ihn zu berücksichtigen, ohne dass der TH dazu eine Meinung haben muss. Durch solche Äußerungen wie die oben entstehen die Probleme, wie sie hier vorliegen.

Dass die Mitteilung in der WVP jedenfalls keinen Obliegenheitsverstoß darstellt, hat bereits der BGH entschieden. Nichts desto trotz mag es sinnvoll sein, den TH ebenfalls zu informieren.
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teute

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Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #18 am: 17. August 2013, 13:36:17 »

Hallo

Heute Post vom TH bekommen
mit folgendem Wortlaut.

sehr geehrter Herr ......

bezugnehmend auf ihr schreiben vom 12.08.2012 nebst Anlage erlaube ich
mir den Hinweis,das der Treuhänder nach % 292 InsO nicht die Interessen des Schuldner
vertritt,sondern die Aufgabe hat,den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die
über die Abtretung zu informieren und Beträge , die er durch die Abtretung erlangt einmal
jährlich an die Insolvenzgläubiger zu verteilen.

Sofern Ihnen das unpfändbare Einkommen nicht in voller Höhe ausgezahlt worden sein sollte
wenden sie sich hierzu bitte an Ihren Arbeitgeber.

Gleiches gilt für die Frage , ob Ihr Arbeitgeber eine Unterhaltspflicht gegenüber Ihrer Ehefrau
nach § 850 c ZPO zu berücksichtigen hat.

Die dafür erforderlichen Nachweise  hat der Schuldner gegenüber dem Arbeitgeber zu erbringen.

Mit freundlichen Grüßen


Treuhänder



Was soll ich jetzt davon halten ?
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Insokalle

Re: TH informiert Arbeitgeber falsch
« Antwort #19 am: 17. August 2013, 17:20:48 »

Genau das haben wir doch oben in epischer Breite erklärt. Anscheined hat es nun auch der TH begriffen.
Eine andere Frage wäre, ob es trotzdem in irgendeiner Form Ersatzansprüche gegen den TH gibt.
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