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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: TH läßt nichts von sich hören  (Gelesen 4013 mal)

postschnecke

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TH läßt nichts von sich hören
« am: 16. Januar 2011, 16:50:22 »

Hallo alle zusammen,

ich habe meinen TH im November 2009 per Kopie der Heiratsurkunde mitgeteilt, die ich natürlich auch an das für mich zuständige Insolvenzgericht gesandt habe, dass ich geheiratet habe. Schon vorher hat er nichts von sich hören lassen nur wenn ich mich an das Gericht gewandt habe. Nun befinde ich mich auf den letzten 18 Monaten der WVP und habe Bedenken das die RSB versagt, obwohl ich mir nichts zu schulden kommen lassen habe. Geheiratet habe ich in der WVP. Ich werde immer noch mit keiner unterhaltspflichtigen Person gerechnet auch wenn jetzt etwas weniger an den TH abgeführt wird. Ich habe Lohnsteuerklasse 5 und weiß nicht so recht  ob der Arbeitgeber (Deutsche Post AG) den richtigen Betrag an den TH abführt, denn ich habe immer weniger zur Verfügung als wäre ich nicht verheiratet. Gerade wenn ich Sonderzahlungen wie Urlaubs- (Juli) und  Weihnachtsgeld (November) und Jahresendprämie(April)bekomme. Die Jahresendpämie wird nach Punkten vergeben und daher weiß ich nie was ich bekomme. Beim Urlaubs-und Weihnachtsgeld habe ich das Gefühl das ich davon nichts habe. Insbesondere beim Weihnachtsgeld merke ich dies. Nach der Pfändungstabelle kann ich mich nicht richten, weil ich eben ohne Unterhaltspflicht berechnet werde obwohl ich verheiratet bin. Wer kann mir helfen und was passiert wenn der Arbeitgeber zuviel abgeführt hat. Der Pfändungsbetrag wird vom Gesamtnetto abgeführt. Danke für Hilfe
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Der_Alte

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Re: TH läßt nichts von sich hören
« Antwort #1 am: 16. Januar 2011, 17:55:25 »

Hallo,

warum sollte nach der Heirat eine unterhaltsberechtigte Person dazukommen? Aufgrund der Steuerklassen ist klar, dass der Partner ebenfalls Einkommen erzielt, mit großer Wahrscheinlichkeit sogar das höhere. Damit ist er/sie nicht unterhaltsberechtigt.
Die Änderung im Einkommen / pfändbaren Betrag resultieren aus der veränderten Lohnsteuer, die zu zahlen ist.
Ich denke gerade so ein großer Arbeitgeber wie die Post ist beim Thema Pfändung auf der Höhe und weiss genau, wie die Vorschriften auszulegen sind.

Da Du Deine Obliegenheiten (Du gehst arbeiten und es wird pfändbares Einkommen abgeführt) wahrnimmst, warum sollte jemand ernsthaft einen Antrag auf RSB - versagung stellen wollen

Gruß
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Achdujeh

  • Gast
Re: TH läßt nichts von sich hören
« Antwort #2 am: 16. Januar 2011, 17:57:17 »

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass du deinen Arbeitgeber entsprechend benachrichtigt hast, denn der ist für die richtige Abrechnung zuständig, nicht der TH. Insofern ist es zwar nett gewesen, dem TH die Heiratsurkunde zuzusenden, aber für die Berechnung ohne Belang.

Der Job des TH ist es allerdings zu prüfen, ob genug abgeführt wird. Deswegen fragt ein TH normalerweise nach, was der neue Partner denn für ein Einkommen hat, damit er ggf. bei Gericht den Antrag stellen kann, diesen aus der Unterhaltspflicht herausnehmen zu lassen.

Dass du bei gleichem Einkommen nach der Hochzeit weniger Netto bekommst als vorher kann eigentlich nicht sein.

Selbstverständlich kannst du dich bei der Kontrolle, ob der AG richtig abführt, nach der Pfändungstabelle richten, wonach denn sonst?

Wenn der AG zuviel an den TH abführt, dann hast du einen Anspruch gegen den AG. Den kannst du notfalls gerichtlich durchsetzen. Ob es Sinn macht, den AG zu verklagen, muss man natürlich genau überlegen.

Ob es Sinn macht, in der Steuerklasse 5 zu sein, ist übrigens noch ein weiteres Problemfeld.

FG Achdujeh
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Achdujeh

  • Gast
Re: TH läßt nichts von sich hören
« Antwort #3 am: 16. Januar 2011, 18:01:52 »

warum sollte nach der Heirat eine unterhaltsberechtigte Person dazukommen?
Weil sie immer nach einer Heirat dazu kommt. Ehegatten sind sich grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Hat der dazu gekommene Partner ein so hohes Einkommen, dass er aus der Unterhaltsberechtigung herausfällt, muss dies per Beschluss festgestellt werden. Solange dies nicht geschehen ist, gilt die Unterhaltspflicht.

FG Achdujeh
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Der_Alte

  • Gast
Re: TH läßt nichts von sich hören
« Antwort #4 am: 16. Januar 2011, 22:18:39 »

Dass du bei gleichem Einkommen nach der Hochzeit weniger Netto bekommst als vorher kann eigentlich nicht sein.

Das gleiche Einkommen bei Steuerklasse 1 und Steuerklasse 5 führt natürlich zu einem geringeren Auszahlungsbetrag bei Steuerklasse 5, weil bei 5 kein Grundfreibetrag angerechnet wird; dieser wird dem Partner mit Steuerklasse 3 zugerechnet. Das Equivalent zu Steuerklasse 1 (ledig) ist Steuerklasse 4 für Verheiratete.

Lt. aktueller Steuertabelle mit angenommenen 1500 € brutto bei
Steuerklasse 1: 104 € Lohnsteuer + 4 € Soli
Steuerklasse 5: 282 € Lohnsteuer + 15 € Soli.

Über die Problematik der Steuerklassenwahl 4/4 oder 4/4 mit Faktor oder 3/5 kann nur individuell nach den Einkommen der Eheleute entschieden werden. Steuerklasse 5 kann problematisch sein, weil es zu Nachforderungen des FA kommen kann, muss aber nicht. Das ist eine Sache für den Steuerberater.

Der Job des TH ist es allerdings zu prüfen, ob genug abgeführt wird. Deswegen fragt ein TH normalerweise nach, was der neue Partner denn für ein Einkommen hat, damit er ggf. bei Gericht den Antrag stellen kann, diesen aus der Unterhaltspflicht herausnehmen zu lassen.

Und spätestens hier erübrigt sich in diesem Fall die Frage nach der weiteren unterhaltsberechtigten Person
« Letzte Änderung: 16. Januar 2011, 22:28:52 von Der_Alte »
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Fallera

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Re: TH läßt nichts von sich hören
« Antwort #5 am: 16. Januar 2011, 22:39:52 »

Zitat von: Achdujeh am Heute um 17:57:17
Der Job des TH ist es allerdings zu prüfen, ob genug abgeführt wird. Deswegen fragt ein TH normalerweise nach, was der neue Partner denn für ein Einkommen hat, damit er ggf. bei Gericht den Antrag stellen kann, diesen aus der Unterhaltspflicht herausnehmen zu lassen.
Zitat von: Der_Alte am Heute um 22:18:39
Und spätestens hier erübrigt sich in diesem Fall die Frage nach der weiteren unterhaltsberechtigten Person

- jedoch ist man dem th gegenüber in keiner Weise verpflichtet Angaben zum Einkommen des Partners zu machen!
Der Th hat den Antrag bei Gericht zu stellen und nur Diesem ist man in dem Fall auskunftspflichtig!
Erstmal ist der Ehepartner unterhaltsberechtigt! Ohne wenn und aber!
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Achdujeh

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Re: TH läßt nichts von sich hören
« Antwort #6 am: 17. Januar 2011, 10:08:02 »

Hallo,

geprüft werden sollte in jedem Fall, ob durch die tatsächlich höhere Steuervorauszahlung bei Steuerklasse V, die zu einer Minderung des Netto und damit verminderten Pfändungsbeträgen führen kann, eine Obliegenheitsverletzung vorliegen könnte.

FG Achdujeh
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Fallera

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Re: TH läßt nichts von sich hören
« Antwort #7 am: 17. Januar 2011, 13:34:41 »

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postschnecke

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Re: TH läßt nichts von sich hören
« Antwort #8 am: 18. Januar 2011, 19:11:41 »

Ich danke erstmal für die Antworten nur leider war nicht das das dabei was ich erwartet habe. Denn die Wahl der Lohnsteuerklasse war schon sinnvoll, denn ich verdiene weniger als mein Ehemann. Zu meine Oliegenheiten zählt auch das ich meinen TH Änderungen meinerseits mitzuteilen habe, was ich auch getan habe. Er hält es aber nicht für nötig sich zu melden. Ich muss immer erst über das Gericht gehen um die nächsten Schritte zu erfahren und das ist auch nicht gerade schön. Na klar weiß mein Arbeitgeber, das ich verheiratet bin. Es wird zwar weniger abgeführt, da die Lohnsteuerklasse 5 ziemlich hohe Lohnsteuer und Soli hat, aber trotzdem habe ich fast den gleichen Nettolohn nach der Abführung des Pfändungsbetrages (ca.1000€) zur Verfügung als wenn ich alleine wäre und Lohnsteuerklasse 1 hätte . Bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist fast genauso und das könnte doch normalerweise nicht sein, weil vom Weihnachtsgeld müssten mir netto 500€ bleiben, dies ist nicht und das Urlaubsgeld(ca.325€) verliere ich ganz. Das ist das eigentliche Problem. Mit der Insolvenz hat mein Ehemann nicht zu tun, da wir uns erst in der WVP kennengelernt haben und somit bin ich alleine für meine Schuldenabtragung zuständig. Ich muß schließlich alle Veränderungen meinen TH melden, dies gehört zu meinen Pflichten in der Inso
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bertino

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Re: TH läßt nichts von sich hören
« Antwort #9 am: 29. Januar 2011, 22:09:15 »

Guten Abend postschnecke,

es tut mir leid, dass ich leider keine zu Ihrem Gunsten ausgerichtete Auskunft unterbreiten kann. In einem neueren Beschluss hat BGH die von paps bisher näher betrachteten Problematik direkter wie folgt formuliert:

Zitat
BGH Beschluss vom 05.03.2009, http://lexetius.com/2009,418:

Wählt der verheiratete Schuldner ohne einen sachlichen Grund die Steuerklasse V, kann dies einen Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit darstellen.

Es ist die Frage, was mit einem sachlichen Grund gemeint ist. Wie ich die Auffassung des BGH interpretiere, kann der Grund nur dann sachlich sein, wenn er nicht allein auf Eigennutz begründet ist. Denn solch ein Grund sollte die Benachteiligung der Gläubiger zur Rechtfertigung in der Lage sein, z. B. unvertretbare Folgen für Gläubiger, für Ihre beruflichen oder familiären Verhältnisse, oder aber auch das Eintreten einer Situation, deren Auftreten gerade durch bestimmte rechtlichen Bestimmungen verhindert werden sollte.

Deshalb wäre vielleicht das Beste, wenn Sie schnellst möglich gegensteuern, solange die Gläubiger noch nicht die Versagung beantragt haben.

MfG

bertino
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MollRops

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Re: TH läßt nichts von sich hören
« Antwort #10 am: 29. Januar 2011, 23:16:31 »

Darf ich mich hier mal ranhängen?

Zur Lohnsteuerklasse habe ich eine Frage:
Ich bin auch verheiratet (war es vor der Inso schon) und habe Steuerklasse 5.

Hat den Grund, dass mein Mann das 4fache von mir verdient.

Ich gehe 30 Stunden arbeiten, habe ein 3 Jahre altes Kleinkind - mehr geht aufgrund Betreuungszeiten nicht. Ich verdiene dementsprechend wenig.

Aber:
Auch in Vollzeit UND mit 3:3 Steuerklasse würde ich UNTER der Pfändungsgrenze bleiben. Es gibt also keinen logischen Grund, die Steuerklassen zu wechseln.
Oder sieht das Insogericht das anders?

Nachtrag, ich hab grad mal geschaut - ab 1359,99 Euro monatlich netto käme ich in den Pfändungsbereich (gehe von einer Unterhaltsperson = mein Kind aus) - das hätte ich in selbst in Vollzeit noch nicht mal brutto.
« Letzte Änderung: 29. Januar 2011, 23:21:13 von MollRops »
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Fallera

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Re: TH läßt nichts von sich hören
« Antwort #11 am: 30. Januar 2011, 00:32:20 »

Lt. aktueller Rechtssprechung würde es in IHrem Fall ja nicht zu einer Gläubigerbenachteiligung kommen und somit ist alles im grünen Bereich!

Bez. der Unterhaltsberechtigten Personen können sie sogar von 2 ausgehehn! Ihr Kind und Ihr Mann! Wenn der TH anderer Meinung ist, muss er dies bei Gericht beantragen und NUR dieses kann eine Unterhaltsberechtigte Person ganz- oder Teilweise streichen! NICHT DER TH!
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Insokalle

Re: TH läßt nichts von sich hören
« Antwort #12 am: 30. Januar 2011, 16:35:58 »

Nehmen Sie doch die gesamten Unterlagen und lassen Sie die Berechnung durch einen Stb o.ä. prüfen.
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postschnecke

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Re: TH läßt nichts von sich hören
« Antwort #13 am: 08. Juli 2011, 19:06:52 »

Hallo alle zusammen,
war nach längerer Zeit wieder mal auf mein Thema und möchte mich für die Antworten bedanken und die haben mir auch ein wenig geholfen. :thumbup:
Natürlich ist mein Arbeitgeber davon informiert worden, dass ich verheiratet bin und auch ein Steureklassenwechsel damals vorgenommen habe. Da mein Mann das höhere Einkommen erzielt als ich hatten wir uns für 3 mein Mann und ich die 5. Da der TH sich nicht regt und bewegt aber ich meinen Auflagen nachkomme, weiß ich eben nicht ob mein Arbeitgeber richtig abführt, denn wie mir mitgeteilt wurde( durch andere Schuldner, die in der Inso sind) zählt mein Mann als Unterhaltspflichtige Person, somit vermute ich das die Deutsche Post eben nicht richtig abführt, denn ich werde immer noch als Single gesehen bei der Abführung des pfändbaren Einkommen laut der Pfändungstabelle. Ich möchte mich aber nicht mit meinen Arbeitgeber streiten und somit lass ich es laufen ohne viel auflebens, denn somit weiß ich dass es abgeführt wird und ich brauch mich nicht jeden Monat selbst damit auseinandersetzen, obwohl ich dies nicht schwieriger finde. :gruebel:
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