Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: susi_sonnenschein am 13. Juni 2009, 21:09:56

Titel: TH rechnung
Beitrag von: susi_sonnenschein am 13. Juni 2009, 21:09:56
Hallo,

leider ist mir keine bessere Überschrift eingefallen.

Und zwar gehts darum das mir mein TH letztes Jahr gesagt hat das es ja eine Jahres rechnung so um die 100 euro gäbe die ich zahlen müsste aber da ich ja ALG II beziehe  sollte ich nen antrag auf befreiung der Verfahrenskosten stellen und somit müsste ich das geld nicht zahlen.


Heute bekam ich von gericht ein schreiben das mein TH 120 Euro in rechnung stellen kann.

Meine Frage ist nun ob ich dann auch ne Rechnung vom TH bekomme das ich das geld zahlen muss, ich werd montag versuchen dort jemanden zu erreichen ist ja klar aber ich mach mir da schon gedanken.

Weil ich auch nicht mal eben 120 euro hab.

LG und Danke schonmal
Titel: Re: TH rechnung
Beitrag von: susi_sonnenschein am 14. Juni 2009, 08:08:18
In dem Schreiben vom Gericht welches ich hier hab steht...

...Für das Restschuldbefreiungsverfahren werden die kosten gestundet...
Titel: Re: TH rechnung
Beitrag von: paps am 14. Juni 2009, 16:29:34
In dem Schreiben vom Gericht welches ich hier hab steht...

...Für das Restschuldbefreiungsverfahren werden die kosten gestundet...

Dann müssen Sie die Mindestvergütung nicht zahlen.
Zitat von: § 298 InsO
Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders

(1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag des Treuhänders, wenn die an diesen abgeführten Beträge für das vorangegangene Jahr seiner Tätigkeit die Mindestvergütung nicht decken und der Schuldner den fehlenden Betrag nicht einzahlt, obwohl ihn der Treuhänder schriftlich zur Zahlung binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen aufgefordert und ihn dabei auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung hingewiesen hat. Dies gilt nicht, wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4a gestundet wurden.