Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 19. August 2013, 04:17:30

Titel: TH über Krankenhausaufenthalt informieren, wenn keine Einkommensänderung?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 19. August 2013, 04:17:30
Hallo Forum,

ich bin seit 01/2010 in der Inso, seit 07/2013 in der WVP.

Als ich im Sommer 2012 für 3 Monate im Krankenhaus war, habe ich den Treuhänder informiert, da ich nach 6 Wochen Lohnfortzahlung ins Krankengeld "gefallen" bin, sich somit also mein Einkommen geändert hat.

Logisch.

Nun steht wieder ein Krankenhausaufenthalt von ca. 4 Wochen an, der aber, da ich berentet bin, keine Auswirkungen auf mein Einkommen hat.

Muss ich dem Treuhänder diese "Ortsabwesenheit" dennoch melden?

Wenn ich in den Urlaub fahre, teile ich das ja auch nicht mit...

Danke.
Titel: Re: TH über Krankenhausaufenthalt informieren, wenn keine Einkommensänderung?
Beitrag von: rabenthaus am 19. August 2013, 12:07:38
Hallo

ja ich würde das dringend empfehlen. Wenn Sie längere Zeit nicht oder nur schwer zu erreichen sind sollten Sie dem Treuhänder Bescheid geben (auch bei Urlaub). Sie sollten auch dafür sorgen dass sich jemand in dieser Zeit um die Post kümmert damit keine Schreiben des Insolvenzgerichts oder des Treuhänders unbeantwortet bleiben.