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Autor Thema: TH Vergütung  (Gelesen 1741 mal)

Vapo123

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TH Vergütung
« am: 20. März 2014, 19:12:18 »

Hallo,

meine WVP ist diesen Monat zu Ende gegangen genauer am 5.3.14.
Habe nun vom Amtsgericht ein Schreiben bekommen, Datiert auf den 7.3.14, in diesem Schreiben wird zum einen auf die Vergütung des TH´s eingegangen.

Der Satz: Die Entnahme der Vergütung aus der Insolvenzmasse wird gestattet.

Was heisst das nun ??
Ich habe mir die 3 Paragraphen zur RSB 296 bis 298 durchgelesen, dort steht auch drin das ich binnen 2 Wochen nach Aufforderung die Vergütung zu zahen habe, wenn ichs richtig verstanden hab.

Habe aber seitens des Treuhänders keinerlei Aufforderung zum zahlen erhalten.
Die Frist für einwände gegen die RSB endet am 27.3
Gegen den Beschluss der Vergütung kann ich binnen 2 Wochen nach erhalt des Schreibens das ich am 8.3 erhalten habe Einspruch einlegen.
die zweite Frage, wann endet die 2 Wochen frist ?? Im Schreiben steht auch noch
"Die Zustellung gilt mit Ablauf des 3. Tages nach Aufgabe zur Post am 7.3.14"
Ist das nun der 21.3.14 oder der 24.3 ?
Muss ich die Vergütung nun schon bis zu der o.g. Frist bezahlen, oder bekomm ich da ein extra Schreiben mit Überweisungsträger etc.
Ruf morgen eh nochmal beim Gericht an, weil ja morgen sonst der letzte Tag wäre. Habs mir heute nochmal durchgelesen deshalb die späte frage.
Mein erster Gedanke war, das das Geld für den TH von den Pfändungen abgezogen wurde.

Danke für Antworten
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Der_Alte

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Re: TH Vergütung
« Antwort #1 am: 20. März 2014, 20:37:47 »

Der Satz: Die Entnahme der Vergütung aus der Insolvenzmasse wird gestattet.

Da steht: Der Treuhänder bekommt sein Geld aus der ausreichend vorhandenen Insolvenzmasse, der Schuldner braucht braucht nichts mehr zu bezahlen.
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Vapo123

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Re: TH Vergütung
« Antwort #2 am: 20. März 2014, 20:39:56 »

Danke.

Dann heissts jetz nur noch abwarten oder?
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Der_Alte

  • Gast
Re: TH Vergütung
« Antwort #3 am: 20. März 2014, 20:41:26 »

ja  :biggrin:
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Vapo123

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Re: TH Vergütung
« Antwort #4 am: 20. März 2014, 22:46:51 »

Dann kann ich ja jetzt beruhigt schlafen gehen.

Vielen Dank
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