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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: TH will die ganze Steuererstattung haben...  (Gelesen 5023 mal)

prazius

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TH will die ganze Steuererstattung haben...
« am: 08. Oktober 2010, 15:12:00 »

Hallo,

habe schon viel hier gelesen, aber ich steige irgendwie nicht durch meine Beschlüsse vom Gericht durch...

1) vom 03.06.2008: ...heute am 03.06.2008 wird das Insoverfahren eröffnet.

2) vom 27.04.2009: Die Laufzeit der Abtretung (WVP) wird auf 6 Jahre festgesetzt, beginnend mit dem 03.06.2008. Die Dauer der Wirksamkeit von Verfügungen ... beträgt 2 Jahre.

3) vom 27.08.2009: In dem Insoverfahren über das Vermögen.......wird das Verfahren aufgehoben, da die Schlußverteilung vollzogen ist.

Das war das letzte Schreiben vom Gericht.

Sehe ich das nun richtig, daß die WVP am 03.06 2008 anfängt und das Insoverfahren nach 6 Jahren beendet ist, also am 03.06.2014 ???


Ich habe gerade meine Steuererstattung an meinen TH gemailt von 2008 und 2009.
Sehe ich das auch richtig, das die Erstattung von 2009 ganz an mich geht und die von 2008 nur bis zum 3.6.08 an den TH geht ?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe !!!
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2010, 20:25:04 von prazius »
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deagle

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Re: Brauche bitte mal Hilfe wegen der WVP
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2010, 15:57:28 »

beinahe...

Dein Verfahren wurde am 03.06.2008 meröffnet, ab da gelten die sechs Jahre, Dein Verfahren endet am 02.06.2014

Deine WVP beginn erst mit aufhebung des Verfahrens (also am 27.08.2009)
wurde im Aufhebungsbeschluss die Nachtragsverteilung über zu erwartende Steuererstattungen beschlossen?

Wenn nein gehört der Erstattungsanspruch wieder Dir.

Empfehlung meinerseits den Aufhebungsbeschluss nach § 200 Inso schnappen, ab zum Finanzamt und sämtliche Zustellvermerke löschen lassen.
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prazius

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Re: Brauche bitte mal Hilfe wegen der WVP
« Antwort #2 am: 08. Oktober 2010, 17:13:12 »

Danke schon einmal.

Im Aufhebungsbeschluss vom 27.08.2009 steht nur der eine satz drin:
In dem Insoverfahren über das Vermögen des ..., wird das Verfahren aufgehoben, da die Schlußverteilung vollzogen ist.

Über eine Nachtragsverteilung finde ich bei mir nichts.
In dem Beschluss vom 27.04.2009 steht auch noch: ....werden dem Schuldner die Kosten des Insoverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet und zwar für das Restschuldbefreiungsverfahren.

Beim 27.08.2009 steht auch noch: Die Aufhebung des Insoverfahrens beendet lediglich das eröffnete Insoverfahren. Das RBV läuft, wie mit Beschluß vom 27.04.2009 angekündigt, fort.
Sie befinden sich nun inder Restschulsbefreiungsphase.

Die Steuererstattung hat meine Frau gerade aufs Konto überwiesen bekommen.
Wir haben eine getrennte Veranlagung laut Steuerberater gemacht.


Wenn ich "deagle" richtig verstehe, bekommt der TH gar nichts von der ESt ?
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deagle

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Re: Brauche bitte mal Hilfe wegen der WVP
« Antwort #3 am: 08. Oktober 2010, 17:28:57 »

wenn Du es richtig anstellt, ja.

Fakt ist...
b) Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen gehört zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist.
BGH Beschluss vom 12. 1. 2006 - IX ZB 239/ 04

Nun kommt der Haken, ein erneuter Insolvenzbeschlag für den Erstattungsanspruch nach aufhebung des Verfahrens besteht erst mit dem Beschluss der Nachtragsverteilung, dem keine Rückwirkung zukommt, damit der Erstattungsansruch also wieder Massezugehörig wird bedarf es nach Aufhebung des Verfahrens einer Nachtragsverteilung!

Gründe...
Mit Aufhebung des Verfahrens nach § 200 InsO, erhält der Schuldner das Recht zurück über sein Vermögen frei zu verfügen,
dazu gehören auch die Erstattungsansprüche aus Steuerrückzahlungen, da diese von der Abtretungserklärung nach § 287 InsO nicht erfasst sind.

Wenn nu n keine Nachtragsverteilung beschlossen wurde MUSS das Finanzamt schuldbefreiend an Dich auszahlen!

Nun kommen wir zur trickserei.

In der Regel enthält der Steuerbescheid eines Insolaners folgenden Satz..
"Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung"
Meist beginn dann die rechtswiedrige Kommunikation zwischen Finanzamt und ehemaligen Insolvenzverwalter, nach dem Motto ich hab hier Kohle willste sie haben?.

Was kann man dagegen tun?
1.) mittels des Aufhebungsbeschlusses beim Finanzamt sämtliche Zustellvermerke löschen lassen
2.) schnellstmöglich den Erstattungsanspruch an eine dritten abtreten, damit läuft eine später beschlossene Nachtragsverteilung ins leere.

Die meisten Finanzämter haben insolvenzrechtlich nicht den blassesten Schimmer, ich musste in meinem Fall 5 Monate Kämpfen, die OFD mit ins Boot holen, Anwälte einschalten..
letztendlich wurde nicht nur der Erstattungsanspruch an meinen Abtretungsgläubiger  ausbezahlt, sondern auch die entstandenen Anwalts und Steuerberaterkosten voll ersetzt.

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prazius

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Re: Brauche bitte mal Hilfe wegen der WVP
« Antwort #4 am: 08. Oktober 2010, 19:15:55 »

nach zwei mal durchlesen haben wir auch alles verstanden  :wink:

Wir haben die Steuererklärung einem Steuerberater gegeben, der hat alles eingereicht, meine Frau hat nun alles auf Ihr Konto bekommen und bei beiden Bescheiden steht nichts von dem Satz:
"Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung"

Das Geld hat ja auch meine Frau alles aufs Konto bekommen. In der Inso bin ja nur ich.
Habe ich auch nicht extra verlangt, das hat der St.-Berater so gemacht.

Wenn ich Dich nun richtig verstehe, müßte der TH bei Gericht extra eine Nachtragsverteilung beantragen, um an meine Rückerstattung ran zu kommen ?
Die beläuft sich bei mir aus 08 auf ca. 340.- und aus 09 auf ca. 500,-

Der Steuerberater war so nett und hat schon gleich alles aufgeschlüsselt, wer von uns wie viel Erstattet bekommt.
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prazius

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Re: TH will die ganze Steuererstattung haben...
« Antwort #5 am: 15. Oktober 2010, 20:31:22 »

 :cry:

Nun bin ich baff.

Der TH hat heute geschrieben, daß aus 2008 nun 790.- haben will und aus 2009 will er 773.- haben.
Laut Steuerbrater beläuft sich meine Erstattung  aus 2008 auf ca. 340.- und aus 2009 auf ca. 500,- Euro. Der Rest gehört meiner Frau. Der TH hat sich das aber auch ganz einfach mit der Rechnung gemacht...

Ich habe es extra vom Steuerbüro aufschlüsseln lassen.

Ich möchte keinen Streit mit dem TH !
Nun kann ich natürlich die Aufschlüsselung an meinen TH senden, aber wenn ich es richtig verstanden habe, brauche ich Ihm eigentlich nichts zu geben ?

Soll ich etwa einen Anwalt einschalten, wenn mein TH sich quer stellt ?

TSD Dank für Eure Tipps !!!

« Letzte Änderung: 15. Oktober 2010, 20:33:06 von prazius »
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deagle

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Re: TH will die ganze Steuererstattung haben...
« Antwort #6 am: 16. Oktober 2010, 02:14:21 »

Du möchtest also keinen "Streit" mit Deinem Treuhänder, dann überweise dem TH die Beträge wie gefordert!

Solltest Du allerdings der Meinung sein, es sei für beide Seiten besser sich an den Buchstaben des Gesetzes zu orientieren dann Schreibe Deinem TH folgendes

sehr geehrter Treuhänder

unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX nehme ich wie folgt Stellung

Mein Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss vom 27.08.2009 nach § 200 InsO mittlerweile rechtskräftig aufgehoben,
Das  Finanzamt in XXX hat also vollkommen zurecht, den Erstattungsbetrag für die Einkommensteuererklärungen 2008/2009 aus gemeinsamer Veranlagung,  an meine Ehefrau überwiesen, da der Erstattungsanspruch von der Abtretungserklärung nach § 287 InsO nicht erfasst ist.
Ein erneuter Insolvenzbeschlag des zur Masse gehörenden Erstattungsanspruches bis zum 27.08.2009 kann jedoch nur erfolgen wenn das zuständige Gericht die Nachtragsverteilung beschließt, dies ist bis dato jedoch nicht geschehen. (BGH Beschluss  vom 12. 1. 2006 - IX ZB 239/ 04)

Mein Teil des Erstattungsanspruchs aus den Steuererklärungen 2008/2009 wurde meinerseits mittlerweile an meine Frau übertragen um damit laufende Unterhaltskosten zu decken.
Somit wäre eine jetzt beschlossene Nachtragsverteilung des Gerichtes wirkungslos, da dieser
keine Rückwirkung zukommt (siehe u.a. Beschluss des BFH vom 04.09.2008 - VII B 239/07)

Ich werde deshalb Ihrer unberechtigten Forderung, den kompletten Erstattungsbetrag an Sie zu überweisen, nicht nachkommen.

mit freundlichen Grüßen


Welche Wirkung solch ein Schreiben haben kann siehst du im nachfolgenden Tätigkeitsbericht meines Treuhänders

(http://www.abload.de/img/imag5172qsrb.jpg)

« Letzte Änderung: 16. Oktober 2010, 02:19:08 von deagle »
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Insokalle

Re: TH will die ganze Steuererstattung haben...
« Antwort #7 am: 16. Oktober 2010, 11:24:39 »

Die Kohle wurde doch schon ausgezahlt. Dann teilen Sie dem TH doch schlicht mit, dass sie bereits ausgegeben wurde, oder ist das etwa nicht der Fall. Dann ist auch für eine Nachtragsverteilung kein Raum.

Stellt der TH sich weiter quer: Da ein Teil der Erstattung offenbar auf Ihre Frau entfällt: Aufteilung der Steuerschuld beim FA beantragen, dann müßten die Beträge des Stb herauskommen. Und für 2009 zusätzlich auf die Zeiträume vor und nach Verfahrensaufhebung aufteilen.
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Miau

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Re: TH will die ganze Steuererstattung haben...
« Antwort #8 am: 19. Oktober 2010, 20:03:10 »



(1) Ich möchte keinen Streit mit dem TH !
...
(2) Soll ich etwa einen Anwalt einschalten, wenn mein TH sich quer stellt ?


Hab deine Fragen nummeriert:

(1) Na dann leere dein Konto und überweise wie ein barmherziger Samariter alles auf das Konto des TH, denn DU bist Deutschland!
(2) Ja, und falls du Hartz 4 kriegst, dann Beratungshilfeschein und danach Prozeßkostenhilfe beantragen (lassen). Dazu einen guten, jungen, bissigen, auf Inso-Recht spezialiserten Anwalt nehmen.
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mongo

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Re: TH will die ganze Steuererstattung haben...
« Antwort #9 am: 21. Oktober 2010, 19:47:52 »

@miau
was ist das für ein Kommentar?
prazius sucht nach Hilfe und kriegt von dir so nen Dumpfbackenpost.
Dir scheint nicht klar zu sein, daß hier viele mit starken psychischen Belastungen umgehen müssen und hier Hilfe und Unterstützung suchen.
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prazius

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Re: TH will die ganze Steuererstattung haben...
« Antwort #10 am: 21. Oktober 2010, 23:24:46 »

Keine Sorge  :wink:

bin nicht labil :Oh_no:

Ersteinmal vielen Dank für die Ratschläge, werde meine Rechtsschutz mal anhauen aber denke eher in die Richtung von deagle.
Mit "keinen Ärger" meinte ich so, daß ich mich ja in der WVP befinde und mich Wohl verhalten soll.
Aber was dem TH nicht zusteht, steht Ihm nunmal nicht zu...
Hatte nur um meine RSB angst, das mir die hierdurch versagt werden kann und ich doch die Gerichtskosten tragen muß.

So long...
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