Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: benny0123 am 28. Oktober 2013, 22:49:59

Titel: TH
Beitrag von: benny0123 am 28. Oktober 2013, 22:49:59
Hallo

hab da eine frage

was bedeutet wenn mein TH ausscheidet wegen beruflichen gründen, und ein andere TH muß es weider führen  

Titel: Re: TH
Beitrag von: tomwr am 29. Oktober 2013, 02:41:01
Na was soll das schon bedeuten, der TH wechselt im laufenden Verfahren.

Vielleicht hat er sich was zu schulden kommen lassen, vielleicht zieht er in ein anderes Bundesland um, vielleicht hat er eine schwere Krankheit, vielleicht ist er befangen, vielleicht muss er eine Haftstrafe absitzen  :whistle: - wer weiß das schon ? Ändern tut sich deshalb an Deinem Verfahren kaum etwas.

Der IV kann entweder in der ersten Gläubigerversammlung neu gewählt werden (§57 InsO) oder er kann vom Insolvenzgericht aus wichtigem Grund entlassen werden (§59 InsO). Vielleicht hat er um die Entlassung gebeten, vielleicht kam sie unfreiwillig. Darüber kann man wildeste Spekulationen anstellen, die Dir im Verfahren vermutlich aber nicht weiterhelfen. Du kannst versuchen ob Du was in Deiner Insolvenzakte dazu findest indem Du Akteneinsicht nimmst.

Sieh es mal so, ist wie in der Schule wenn anstelle des langjährigen Mathelehrers plötzlich ein neuer kommt. Ist halt so. Deswegen ändert sich aber nicht grundlegend der Stoff. Vielleicht ist der neue etwas legerer, vielleicht ist er auch strenger.