Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: communicator am 19. Januar 2014, 12:46:46

Titel: TH/IV Vergütung
Beitrag von: communicator am 19. Januar 2014, 12:46:46
bin im letzten jahr der WP
hab stundung der kosten beantragt
habe vor jahren mal ein schreiben vom IG bekommen dass ich die jährliche vergütung in höhe von ca. 100 euro für den TH/IV selbst bezahlen muss
hab aber über die jahre hinweg keine rechnung vom TH/IV bekommen und auch seit jahren nichts mehr vom IG gehört
soll ich den TH/IV mal drauf ansprechen  oder es einfach sein lassen?
Titel: Re: TH/IV Vergütung
Beitrag von: Insokalle am 19. Januar 2014, 18:52:27
Führen Sie pfändbare Beträge an den TH ab, sodass dadurch seine Gebühren gedeckt sind?
Titel: Re: TH/IV Vergütung
Beitrag von: communicator am 19. Januar 2014, 20:53:43
ja - mein arbeitgeber führt monatlich pfändbare beiträge an den TH ab
Titel: Re: TH/IV Vergütung
Beitrag von: tomwr am 21. Januar 2014, 00:55:45
Die jährliche Vergütung ist die Mindestvergütung und kommt nur zum Tragen, wenn keine pfändbaren Beträge erwirtschaftet werden und keine Verfahrenskostenstundung besteht.
Titel: Re: TH/IV Vergütung
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 21. Januar 2014, 09:44:03
Ja so ist es auch bei mir.
Es wird von meiner Betriebsrente ein Monatlicher Betrag an den TH abgeführt.
Davon hält mein TH nun jährlich seine 120 € ab.