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Autor Thema: Treugeld pfändungsfrei  (Gelesen 2050 mal)

geschieden1907

  • Gast
Treugeld pfändungsfrei
« am: 09. Oktober 2014, 15:43:06 »

Hallo zusammen.

Ich weiß, dass Treugeld pfändungsfrei ist,
Meine Frage ist aber vielmehr, ob davon der Bruttobetrag oder der Nettobetrag pfändungsfrei ist?

Das Treugeld beträgt 750 Euro. Diese tauchen in der Lohnabrechnung als Bruttobetrag auf, nach Abzug von Steuern usw. sind das noch ca. 460 Euro netto.
Nun ist die Frage, ob bei der Berechnung der Pfändung die vollen 750 Euro oder die 460 Euro pfändungsfrei sind?

Danke im voraus
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Treugeld pfändungsfrei
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2014, 21:35:09 »

Nach neuester Rechtsprechung der Nettobetrag.
Gespeichert
 

geschieden1907

  • Gast
Re: Treugeld pfändungsfrei
« Antwort #2 am: 10. Oktober 2014, 06:05:50 »

Lieber, "Der Alte".

DANKE für die schnelle Antwort. OK, das hatte ich mir schon fast so gedacht. Also auch mit der neuen Rechtsprechung. Wird ja in Zukunft auch das Urlaubsgeld zu betreffen.
Aber, berichtige mich wenn ich falsche liege, es soll/muss doch in solchen Fällen nun eine doppelte Berechnung stattfinden, oder ?.

Mit anderen Worten:
Hat jemand als Beispiel 4000 Euro Bruttolohn (Gehalt) und kommt dann als Beispiel Urlaubsgeld oder wie in meinem Beispiel Treuegeld dazu, wird nicht der normale Steuersatz angezogen, sondern man muss für den im Grunde pfändfreien Satz, also Urlaubsgeld oder Treuegeld, ebenso zuerst die Steuer berechnet werden, richtig ?.

Nehmen wir mal folgendes Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat als Grundgehalt 4000 Euro Brutto, ist verheiratet, dann zahlt er ca. 1280 Euro Steuern davon, Nettolohn beträgt dann ca. 2700 Euro.
Kommt nun laut neuen Gesetz Urlaubsgeld oder Treuegeld dazu, soll nicht wie folgt berechnet werden:
4000 + 750 = 4750 Euro Brutto, abzgl. Steuern = 1595 Euro = 3154 Euro Nettolohn
sondern man muss zuerst den Grundlohn berechnen:
4000 Brutto, abzgl. Steuern = 1280 Euro = 2700 Euro Nettolohn
750 Brutto, abzgl. Steuern = 153 Euro = 596 Euro Netto
dann rechnet man die beiden Nettosumen zusammen:
2700 + 596 = 3296 Nettolohn

Also sind die 596 Euro Pfändungsfrei.
Das ist doch so richtig, oder ?.
Gespeichert
 

geschieden1907

  • Gast
Re: Treugeld pfändungsfrei
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2014, 15:43:35 »

Ich habe im Internet etwas gefunden, was für alle interessant ist und die oben gestellte Frage demnach beantwortet.
Dort ist eine Beispielrechnung zu sehen, wie sich seit letzten Jahr, bzw. dem neuen Gesetz, solche Fälle verhalten.

http://www.rehmnetz.de/Personal/Lohnbuero/Lohnbuerounterseiten/Lohnpfundaumlndung-Berechnung-des-pfundaumlndbaren-Einkommens-nach-der-Nettomethode-10573.html
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Treugeld pfändungsfrei
« Antwort #4 am: 10. Oktober 2014, 15:50:56 »

Steuer und Sozialabgaben sind in diesem Monat auf 4750 € abzuführen.

Beträgt die Steuerlast bei 4000 € brutto 1280 € und bei 4750 € brutto 1595 €, dann fällt der Unterschiedsbetrag auf das Treugeld. Also sind in dem Beispiel für das Treugeld 315 € Steuern zu zahlen.
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