Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: markuswalter am 01. August 2012, 17:20:12
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Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Das Verfahren wurde in 10/2011 aufgehoben und er Schuldner ist in der WVP.
Der TH verlangt jetzt eine Kopie des Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2011 und möchte die montalichen Gehaltsabrechnungen sehen, obwohl der Arbeitgeber das zu pfändende Einkommen direkt an ihn übwerweist.
Ist das vorgehen des TH korrekt und wo kann ich das im Gesetzestext nachlesen?
Vielen Dank für die Hilfe :thumbup:
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§ 295 InsO - Obliegenheiten des Schuldners
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
Nr. 3 .... dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
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Danke für die Antwort, dazu gehört auch das ich ihm eine Kopie der Steuererklärung zu Verfügung stellen muss?
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Claus-seit 3 Wochen mit erteilter RSB
...denke schon...
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Ja, muß man zur Verfügung stellen. Verlangt mein TH auch.