Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Dieter-neue-sb am 16. Dezember 2006, 13:16:48

Titel: treuhänder will halbjährlich
Beitrag von: Dieter-neue-sb am 16. Dezember 2006, 13:16:48
noch einmal Hallo, ich habe jetzt von dem ehem. Insollvenzverwalter, der jetzt bestellter Treuhänder ist Post bekommen. Er verlangt, dass er halbjährlich Einkommensnachweise, evtl. Arbeitsverträge, Arbeitslosengelderbescheide von mir vorgelegt bekommt. Ist das rechtens?

Titel: treuhänder will halbjährlich
Beitrag von: ThoFa am 16. Dezember 2006, 14:32:09
Hallo,

halbjährlich ist ungewöhnlich, aber ja das ist rechtens:

§ 295 Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
...
3. jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;


MfG

ThoFa