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Autor Thema: Treuhänderkosten können nicht bezahlt werden!!!Versagensgrund? WVP abgeschlossen  (Gelesen 3057 mal)

Biene72

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Guten Tag,

vorweg...wenn ich nicht so schreiben sollte wie es sein sollte möchte ich mich im Voraus entschuldigen denn ich bin momentan so aufgelöst, nur noch am heulen und hab so Angst dass alles umsonst war :heulen:

Zur Situation: Mein Mann und ich haben unser Haus verloren nachdem der Kellerbauer insolvenz war, die Baufirma uns betrogen und bedroht hat...kurzum...das führte zur Privatinsolvenz mit jeder Menge Schulden.
Am 29.05. hat jetzt die WVP geendet.
Nun kam ein Brief vom Rechtsanwalt mit dem Beschluß vom Amtsgericht in dem steht das 595.-€ (jeweils mein Mann und ich) für die Treuhänderin als Vergütung festgesetzt wurden.
Weiter steht im Schreiben des Rechtsanwaltes das die Gläubiger und die Treuhänderin nun bis 19.06. (bei meinem Mann bis mitte Juli, er hat den Brief später erhalten) Zeit hätten Versagensgründe vorzubringen und das dann über die RSB entschieden wird.
Weitere Info...für die Verfahrenskosten wurde von uns für die gesamte Laufzeit eine Stundung beantragt und diese auch gewährt.
Nun meine große Angst und Frage....
jährlich kam von der TH ein Brief mit der Bitte die Mindestvergütung zu bezahlen. Das konnten wir aber nicht, wir konnten auch nichts weglegen. Wir haben 4 Kinder und mein Mann ist Alleinverdiener, wir kommen jeden Monat mit Ach und Krach mal so über die Runden.
Jetzt hat ein Kollege meines Mannes ihm erzählt das ihm die Restschuldbefreiung versagt wurde, weil er die Kosten der TH nicht zahlen konnte als die WVP zu Ende war. Ich bin jetzt echt am Ende, vor allem weil uns zu Beginn unserer Inso eigentlich gesagt wurde dass man, könnte man diese Beträge nicht bezahlen, 4 Jahre lang danach der Betrag gestundet wird :sad:
Ich habe jetzt große Angst das alles umsonst war denn ich kann die 600.-€ nirgendwo auftreiben :sad:gehören die nicht zu den gestundeten Verfahrenskosten? muss ich die jetzt wirklich sofort bezahlen?
Was sollen wir jetzt nur tun? dann noch eine Frage wegen mir weil ich keine Arbeit hatte in der ganzen Zeit...die Kinder hatten große Probleme in der Schule und ich konnte mir deshalb keine Arbeit suchen, bzw. hätte ich einen 400€ Job angenommen hätte ich noch mehr Kosten als Nutzen gehabt weil dann kein Wohngeld mehr bezahlt worden wäre und die Vergünstigungen für die Schule weggefallen wären. Kann mir dies nun auch angelastet werden damit ich keine Restschuldbefreiung erhalte? ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen und würde mich freuen wenn sich jemand auskennt und mir helfen kann. Vielen vielen Dank schon mal!!! lg
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Nixmehrda

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Das wäre sehr dumm wenn Sie deswegen jetzt die RSB versagt bekommen werden.
Ich nehme an es ist wie bei mir in dem Schreiben wo mir die RSB angekündigt wurde und u.a. als Pflicht auferlegt wurde 119 € Mindestvergütung an den TH zu zahlen.
Ich spare seitdem 10 € pro Monat um diese Pflicht 1 x jährlich zu erfüllen.
Treiben Sie das Geld auf, sonst denke ich das es keine RSB für sie gibt.
  
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Insokalle


Die Annahme dürfte falsch sein. Es geht nicht mehr um die Ankündigung der RSB, das dürfte längst Geschichte sein, sondern um das weitere Vorgehen nach Ablauf der 6 Jahre also bei Erteilung der RSB.

Zwei Dinge muss man daher auseinanderhalten. Das eine ist die jährliche (Mindest-)vergütung für den TH in der WVP. Zahlt man diese nicht, ist das ein Grund für die Versagung der RSB nach § 298 InsO. Dort steht aber auch, dass Gericht und TH zur Zahlung auffordern müssen. Außerdem gibt es diese Versagung nicht, wenn die Verfahrenskosten gestundet wurden. Das scheint hier aber der Fall zu sein. Ansonsten wäre normalerweise die RSB schon längst versagt worden.

Das zweite ist die Abrechnung nach Erteilung der RSB, denn mit Erteilung der RSB endet die Stundung. Kann ein Schuldner die festgesetzten Kosten nicht bezahlen, kann er aber einen Antrag auf Verlängerung der der Stundung stellen (§ 4b InsO). Wird diese gewährt, kann sie nach 4 Jahren nicht mehr geändert werden, s.o. Wird sie nicht gewährt, muss man zahlen, ggf. in Raten. Eine Versagung der RSB gibt es hier nicht.

Wenn das Gericht nicht schon Vordrucke zugeschickt hat, dann holen Sie sich diese und stellen Sie ggf. den Antrag auf Verlängerung der Stundung.

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