Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: fanchon am 29. April 2012, 15:08:58
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Hallo und Guten Tag!
Oha, jetzt habe ich mich hier schon durch einiges durchgelesen, aber irgendwie habe ich nicht die richtigen Stichwörter für die Suchmaschine.
Ich bin seit einiger Zeit in der Wohlverhaltensperiode und ich habe da zwei Fragen:
1. Die Treuhändervergütung wird jedes Jahr gefordert. Dieses Mal wurde ein Betrag vom Insolvenzanderkonto abgezogen und mir nur der Restbetrag in Rechnung gestellt. Wie kommt da nach drei Jahren auf einmal Geld aufs Insolvenzanderkonto?
2. IV/TH hat die Eigentumswohnung aus der Insolvenzmasse freigegeben. Die Bank hat sich nur auf eine Zahlungsvereinbarung eingelassen und ich bekomme einmal im Jahr eine Forderungsaufstellung. In der Ersten war eine Zahlung aus Inso verbucht. Nun habe ich mal gelernt das Gläubiger nach einer Rangfolge bezahlt werden. Vorrang haben die Gläubiger aus Lohn und Gehalt, aus dem Sozialversicherungsbereich und das Finanzamt. Stimmt das noch? Wenn ja, bedeutet die Zahlung an die Bank, das die eben genannten vorrangigen Gläubiger ihr Geld erhalten haben?
In der Hoffnung uaf eine Antwort bedanke ich mich schon mal im Voraus.
MfG fan
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zu 1. Bei Ihnen wird wohl irgend wie etwas zu pfänden gewesen sein, sonst käme da nichts an.
zu 2. Alle Gläubiger werden nach ihrem Anteil an den Gesamtforderungen gleichmäßig bedient. Es gibt kein Gläubigerprivileg für öffentliche Kassen mehr.