Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: zahlemann am 10. April 2009, 10:22:18

Titel: Trotz Erhöhung der Freigrenze noch zahlen ?
Beitrag von: zahlemann am 10. April 2009, 10:22:18
Hallo

Meine Pfändungsfreigrenze wurde auf Antrag , vom Amtsgericht um 300 Euro/monatl. erhöht. ( TH ist davon informiert)

Laut Pfändungstabelle muesste ich Monat Febr./09  ca. 200 Euro an den Treuhändler zahlen.
Nun soll ich trotz der Erhöhung der Pfändungsfreigrenze ( die ab 1.Jan.09 gilt) trotzdem noch ca.150 Euro zahlen.
Fuer den Januar rechnete der Treuhändler ähnliches aus.

Nun meine Frage:  Kann die Berechnung richtig sein (aus welchen Gruenden auch immer??), oder liegt hier evt. ein Fehler in der Berechnung vor. Oder bin ich einfach nur unwissend und dumm ???

Hoffe auf Antwort, vielen Dank

Viele Gruesse und frohe Ostern
Wolfgang
Titel: Re: Trotz Erhöhung der Freigrenze noch zahlen ?
Beitrag von: zahlemann am 12. April 2009, 07:22:07
Hallo

war die Frage zu schwer?? oder warum bekomme ich keine Antwort?


Titel: Re: Trotz Erhöhung der Freigrenze noch zahlen ?
Beitrag von: MissTraut am 12. April 2009, 13:46:34
Hallo,

kleiner Hinweis: Es ist Ostern (was Du ja selbst schon bemerkt hast) und der eine oder andere nimmt sich das Recht heraus, ein paar Tage Urlaub zu machen oder auch viel mehr Zeit mit der Familie zu verbringen  :wink:

Vielleicht kannst Du ja schon mal Deine Frage mit ein paar Zahlen hinterlegen (Nettoeinkommen, pfändbarer Teil etc.)

LG
MissTraut
Titel: Re: Trotz Erhöhung der Freigrenze noch zahlen ?
Beitrag von: paps am 13. April 2009, 17:32:12
Ohne genaue Zahlen wird das wohl nichts;
Wurde das pfändungsfreie Netto oder der pfändbare Betrag geändert?
Titel: Re: Trotz Erhöhung der Freigrenze noch zahlen ?
Beitrag von: zahlemann am 14. April 2009, 07:32:20
Hallo

Der dem Schuldner nach §§36 Abs.1 Inso,850c ZPO monatlich pfändungsfrei zu belassene Teil seines Arbeitseinkommens
wird ab Januar 2009 um 300 Euro erhöht. ( Zitat Amtsgericht...)

Mein Nettoverdienst war im Januar 2471,00 Euro, laut der Tabelle muesste ich 210,29 Euro abgeben ( 3 unterhaltsber.Pers.)

Jetzt soll ich 150 Euro fuer Januar zahlen.

Titel: Re: Trotz Erhöhung der Freigrenze noch zahlen ?
Beitrag von: dobberstein am 14. April 2009, 11:00:15
also weniger ! - ist doch ok
Titel: Re: Trotz Erhöhung der Freigrenze noch zahlen ?
Beitrag von: zahlemann am 14. April 2009, 13:19:45
Hallo

aber wie errechnet sich das eigentlich ?

Danke, erstmal fuer eure Antworten  :hi:
Titel: Re: Trotz Erhöhung der Freigrenze noch zahlen ?
Beitrag von: dobberstein am 14. April 2009, 13:29:39
Aus dem bereinigten Nettoeinkommen wird der pfändbare Betrag unter Berücksichtigung der bestehenden Unterhaltsverpflichtungen abgelesen.
bereinigtes Nettoeinkommen = Gesamtbruttoeinkommen abzüglich Summe der Abzüge, abzüglich Summe der unpfändbaren Gehaltsanteile.
Titel: Re: Trotz Erhöhung der Freigrenze noch zahlen ?
Beitrag von: zahlemann am 15. April 2009, 07:04:20
Dann muss ich jetzt wohl noch einen neuen Antrag stellen.

Da meine Mehrkosten u.a.(Medikamente monatl.ca.300Euro) nicht von der KK gezahlt werden, hatte ich den Antrag gestellt,
in der Hoffnung 300Euro monatlich mehr zur Verfuegung zu haben.

Hatte dem letzten Antrag alle Belege sowie ärtzl. Bescheinigungen beigelegt. Das was jetzt, trotz Erhöhung uebrig bleibt,
reicht nicht aus.

Zudem habe ich nun einen Bescheid, das ich fuer 2008, Steuern i.H.v. 1900Euro nachzahlen muss. ( TH sagt, wird nicht beruecksichtigt )!
Habe nur noch 4 Mon. bis zur Restschuldbefreiung, doch nun wird es sehr eng und problematisch. :Oh_no:
Titel: Re: Trotz Erhöhung der Freigrenze noch zahlen ?
Beitrag von: Fragende am 04. Mai 2009, 14:53:49
Wie kannst du im Monat 300 Euro mehr haben, wenn die eh nur 210 Euro gepfändet haben?
Versteh' ich was falsch?