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Autor Thema: überhohe Forderungsanmeldung  (Gelesen 1434 mal)

Murks

  • Gast
überhohe Forderungsanmeldung
« am: 26. Januar 2013, 14:53:36 »

Hallo,

ich hatte beim Gericht die Tabelle angefordert, damit ich genau sehen kann, welche Gläubiger ihre Forderung angemeldet haben.
Habe ich heute erhalten.

Bin in der WVP seit 07/12. Inso-Verfahren ist abgeschlossen.

Ich bin doch über die Höhe einer Forderungsanmeldung sehr erstaunt.

Sind 5 Gläubiger, davon 3 Banken, Finanzamt und mein ehemaliger Vermieter.

Der wusste damals um meine Situation. Die aufgelaufenen offenen Mieten waren insgesamt € 5370,00. Gemacht hat er daraus bei seiner Anmeldung € 8850,00. Das finde ich ziemlich happig, auch bei Berücksichtigung von Zinsen.

Das Verfahren ist ja abgeschlosssen. Macht es dennoch Sinn dem Gericht diese große Differenz mitzuteilen?


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Insokalle

Re: überhohe Forderungsanmeldung
« Antwort #1 am: 26. Januar 2013, 17:14:34 »

Nein. Zur Miete sind vermutlich ordentlich Zinsen und Kosten und wer weiß was hinzugekommen (Reparaturen, Räumung usw?). Sie können sich die Anmeldung anschauen.
Aber ein bisschen spät die Aktion, die Tabelle besorgt man sich zum Prüfungstermin.
Gespeichert
 

Murks

  • Gast
Re: überhohe Forderungsanmeldung
« Antwort #2 am: 26. Januar 2013, 18:10:54 »

Reparaturen können nicht sein, weil es eine ordnungsgemäße Übernahme mit dem Vermieter gab.
Räumung auch nicht, weil ich selbst meinen "kompletten" Umzug gemanagt hatte und eine leere Wohnung übergeben habe.

Ja, meine Reaktion ist zu spät. Das ist richtig.
Zum Zeitpunkt der Prüfungsameldung hatte ich noch keine Kenntnis, was zu tun ist.
Dieses Forum habe ich auch danach erst gefunden.

Die Kenntnis hätte allerdings die Insolvenz auch nicht verhindert.

Danke für die Info.
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