Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: apostel am 06. Februar 2012, 21:36:56

Titel: Überstunden
Beitrag von: apostel am 06. Februar 2012, 21:36:56
Hallo liebe Forumsmitglieder
Habe nach einiger Zeit nun auch mal wieder eine Frage
Mein bisheriger (gerundet)Verdienst lag bei
1574 Euro brutto - gleich netto
1109 Euro netto abzgl Pfändung
  49 Euro-Auszahlung gleich
1060 Euro

Jetzt nach Gehaltserhöhung(200 Euro)+Überstunden(288 Euro)gleich
2062 Euro brutto-gleich netto
1373 Euro netto abzgl Pfändung
 238 Euro-Auszahlung gleich
1134 Euro

Frage:Kann es sein das mir von 488 Euro nur 74 Euro netto bleiben?
Wäre dankbar für eine Antwort
MfG
Ed
Titel: Re: Überstunden
Beitrag von: wiwo am 07. Februar 2012, 07:03:34
Frage:Kann es sein das mir von 488 Euro nur 74 Euro netto bleiben?

Hallo Apostel,

das kann eigentlich nicht sein. Nach meiner Recherche sind Entgelte für Mehrarbeitsstunden nur zu 50 % pfändbar. Bitte hier selbst nachschauen:
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html

Titel: Re: Überstunden
Beitrag von: Insoman am 07. Februar 2012, 09:52:19
So darf man auch nicht rechnen..
Die € 488,00 sind ja brutto-Beträge, die abgabepflichtig sind.
Wegen der Steuerprogression werden hier wohl rund € 240,00 abgezogen.
Danach erst kommt die 3/10-Regelung zum Tragen..

Aber tatsächlich sind Mehrarbeitsstunden zur Hälfte pfändungsfrei, wenn Sie ansonsten zumindest tarifliche Vollzeit arbeiten.
Sollte dies der Fall sein, müssen sie Ihren Arbeitgeber in die Pflicht nehmen.