Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: apostel am 06. Februar 2012, 21:36:56
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Hallo liebe Forumsmitglieder
Habe nach einiger Zeit nun auch mal wieder eine Frage
Mein bisheriger (gerundet)Verdienst lag bei
1574 Euro brutto - gleich netto
1109 Euro netto abzgl Pfändung
49 Euro-Auszahlung gleich
1060 Euro
Jetzt nach Gehaltserhöhung(200 Euro)+Überstunden(288 Euro)gleich
2062 Euro brutto-gleich netto
1373 Euro netto abzgl Pfändung
238 Euro-Auszahlung gleich
1134 Euro
Frage:Kann es sein das mir von 488 Euro nur 74 Euro netto bleiben?
Wäre dankbar für eine Antwort
MfG
Ed
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Frage:Kann es sein das mir von 488 Euro nur 74 Euro netto bleiben?
Hallo Apostel,
das kann eigentlich nicht sein. Nach meiner Recherche sind Entgelte für Mehrarbeitsstunden nur zu 50 % pfändbar. Bitte hier selbst nachschauen:
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html
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So darf man auch nicht rechnen..
Die € 488,00 sind ja brutto-Beträge, die abgabepflichtig sind.
Wegen der Steuerprogression werden hier wohl rund € 240,00 abgezogen.
Danach erst kommt die 3/10-Regelung zum Tragen..
Aber tatsächlich sind Mehrarbeitsstunden zur Hälfte pfändungsfrei, wenn Sie ansonsten zumindest tarifliche Vollzeit arbeiten.
Sollte dies der Fall sein, müssen sie Ihren Arbeitgeber in die Pflicht nehmen.