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Autor Thema: Überstundenauszahlung in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 13090 mal)

monster2809

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Überstundenauszahlung in der Wohlverhaltensphase
« am: 13. Dezember 2018, 06:23:14 »

Hallo an alle,

es ist so das ich in Teilzeit beschäftigt bin. Nun möchte ich mir Mehrarbeitsstunden auszahlen lassen. Mein AG sagt, dass diese zu 100% dann an den Insolvenzverwalter gehen und nicht wie bei Vollzeitkräften zu 50 %. Weiß jemand einen Rat. Ich habe sehr viele Mehrstunden ein abbummeln wird in meinem Beruf kaum möglich sein.


Vielen Dank
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HausH

Antw:Überstundenauszahlung in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 13. Dezember 2018, 10:45:38 »

moin,

ich glaube dieser pauschalen Aussage deines Arbeitgebers solltest du nicht viel Glauben schenken. Was an deinen Verwalter geht hängt von deinen persönlichen Umständen ab, also damit meine ich wie hoch ist deine Pfändungsgrenze (das hängt davon ab wieviel unterhaltspflichtige Personen von dir abhängig sind).

Eine Beispielrechnung: https://www.p-konto-info.de/pfaendungstabellen/pfaendungstabelle-aktuell.html

du verdienst ohne Mehrarbeit 1500 € Netto und hast weder Kind noch Ehefrau, dann müsstest du nach der Tabelle 256,34 € zahlen.
Mit Mehrarbeitsstunden lässt du dir 2000 € Netto auszahlen, dann sind es bei der gleichen Situation 606,34 €

Es ist stark davon davon abhängig ob du Kinder oder Frau hast. Pauschal zu sagen da geht alles weg...stimmt so nicht

gruß HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

waldi

Antw:Überstundenauszahlung in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 13. Dezember 2018, 11:07:01 »

Ich persönlich glaube nicht, dass mit der Aussage "100 Prozent" wirklich das gemeint ist, wie es hier interpretiert wird.

In der Regel unterliegt nur die Hälfte der Mehrarbeit-Entlohnung der Pfändung, d.h. rund siebzig Prozent davon sind pfändbar. Und das auch nur, wenn der Grundfreibetrag überschritten ist.

Dass bei einer Teilzeitbeschäftigung Überstunden als Mehrarbeit angesehen werden können, ist recht unwahrscheinlich. Dann könnte ja jeder Vollarbeiter behaupten, vier Überstunden pro Tag zu machen ...

PS. Auszahlung von Ü-Stunden hat im übrigen positive Auswirkung z.B. auf die Rente.
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2018, 11:08:35 von waldi »
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monster2809

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Antw:Überstundenauszahlung in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 13. Dezember 2018, 12:17:24 »

Danke erst einmal für die Antworten,
Tatsächlich ist es so, dass ich im letzten Monat ein Brutto von 2644 € hatte. Nach allen Abzügen inklusive der Insolvenzanteil blieben mir 1900 € netto. Das kommt durch den unpfändbaren Teil an Nacht/ Sonn Und Feiertagen. Ich war selbst ganz erstaunt.
Neu ist, dass ich als Dauernachtwache arbeite. Aber diese 300 überstunden kann ich wohl niemals abbummeln.Und es werden wohl auch noch mehr werden.Deshalb dachte ich daran mir diese auszahlen zu lassen, so das ich vielleicht einen kleinen Teil behalten darf. LG

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waldi

Antw:Überstundenauszahlung in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #4 am: 14. Dezember 2018, 19:07:02 »

So wie Du's hier schilderst, würde ich Dir dazu raten.
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