Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Ernst am 29. August 2013, 19:05:54
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Hallo,
mein Chef möchte mir meine monatlichen Auslagen auf ein Konto überweisen. Wenn das so passiert und im Verwendungszweck: "Auslagen und mein Name" steht. Muß ich diese Auslagen vor meinem TH rechtfertigen?
Ich wollte dem aus dem Weg gehen und die Bankverbindung meiner Frau angeben? Will aber meine RSB WVP nicht gefährden.
Danke für Eure Hinweise.
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Auslagen wie Reisekosten etc. sind nach § 850 a ZPO unpfändbar, wenn sie im Rahmen des Üblichen bleiben.
Sie können sich diese ganz normal auf Ihr Konto zahlen lassen.