Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Ehefrau am 13. Dezember 2016, 14:33:15
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Ich bekam heute eine unerwartete Überweisung i.H. von knapp über 100 € von meinem Treuhänder mit dem Text:
Auskehr Ueberschuss Massekostenvorschuesse
Das heisst bitte was?
Meine WVP endet heute.
LG
die Ehefrau
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Könnte Motivationsrabatt sein.
Glückwunsch zum Ende der Abtretungserklärung.
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Zwischenzeitlich habe ich noch einen Brief bekommen, der mich echt stutzen lässt; es heisst dort u.a.:
" Die Verfahrenskosten einschliesslich der Treuhändervergütung sind in voller Höhe berichtigt.Durch Sie sind keine weitere Zahlungen zu leisten. Der auf dem Insolvenzanderkonto befindliche Überschuss i.H.v. 100 € habe ich heute an Sie ausgezahlt."
Ähm, steht der Überschuß nicht dem Gläubiger zu??
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Ähm, steht der Überschuß nicht dem Gläubiger zu??
Wenn die WVP bzw. der Abtretungzeitraum abgelaufen ist, dann gibt es keinen Anspruch der Gläubiger auf Abtretungsbeträge (ugs. Pfändung genannt) mehr.
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Das ist mir schon klar, aber es wurde ja monatlich nie etwas abgeführt?
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Haben Sie am Anfang des Verfahrens mal was an den IV gezahlt oder an das Gericht? Als Verfahrenskostenvorschuss oä?
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Ich habe dies gefunden:
Auf meinem Treuhandkonto haben sich im Laufe der Jahre ca. 2000 € an Pfändungsbeträgen angesammelt ...
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Ja, das stammt aus einer Mietkautionsrückzahlung und einer Steuererklärung. Monatlich ist dagegen nie etwas abgeführt worden. Das die Verfahrenskosten und co beglichen sind finde ich sehr gut, trotzdem verstehe ich nicht, welchen Anteil nun die Gläubiger bekommen wollen? Wenn zugegebenermassen der Betrag auch sehr gering wäre zum Aufteilen.
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Heute nachmittag hatte ich Post vom Gericht mit der Abrechnung des Treuhänders. Ich verstehe sie ehrlich gesagt nicht.
Mein Stichtag ist jedenfalls der 10.1.17, wenn bis dahin seitens der Gläubiger nichts eingeht.....